Politik

Nordrhein-Westfalen setzt Maskenpflicht im Unterricht aus

  • Freitag, 28. August 2020
/picture alliance, Guido Kirchner
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Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen (NRW) setzt die umstrittene Maskenpflicht im Unter­richt für Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen aus. Die Pflicht zum Tragen von Masken im Schulunterricht ende am 31. August, sagte Ministerpräsident Armin La­schet (CDU) gestern in Düsseldorf.

Es gelte aber weiterhin eine Maskenpflicht in Schulgebäuden außerhalb des Unterrichts. Zum Schutz vor Coronainfektionen müssen seit Beginn dieses Schuljahres alle Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen in NRW einen Mund-Nasen-Schutz auch in der Klasse am Platz tragen. Ausgenommen sind nur die Grund- und Förderschüler der Primarstufe.

Zuletzt hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht noch Klagen gegen die Maskenpflicht im Unterricht zurückgewiesen. Das verpflichtende Tragen von Masken sei nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen geeignet, die Verbreitung der Viren einzudämmen, argumentierten die Richter. Es lägen auch keine belastbaren Er­kennt­nisse für die Annahme vor, dass Alltagsmasken die Aufnahme von Sauerstoff oder den Abbau von Kohlendioxid in relevanter Weise beeinträchtigten.

Zudem will das Land Großveranstaltungen besser regulieren können – auch gegen den Willen der bislang für die Genehmigung zuständigen Kommunen. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen müssten künftig von den Kommunen mit dem Land NRW abge­stimmt werden, kündigte Laschet an. Dies sei auch eine Lehre aus dem Fall Düsseldorf, wo die Stadt ein Konzert mit 13.000 Besuchern genehmigt hatte. Inzwischen ist es auf einen späteren Termin verschoben worden.

Sollte die Zahl der Coronainfizierten in einzelnen Regionen Nordrhein-Westfalens wieder stark ansteigen, will das Land künftig flexibler reagieren können. Statt eines pauschalen Lockdowns soll es in NRW dann zu einer lokalen „Coronabremse“ kommen. Kreise mit hohen Infektionswerten sollten „ein passgenaues lokales Maßnahmenpaket“ mit dem Land abstimmen, sagte Laschet.

Bei den Bußen für Maskenverweigerer bleibt NRW über den bundesweiten Mindestsätzen: Bis zu 150 Euro müsse zahlen, wer in öffentlichen Bussen und Bahnen ohne Mund-Na­sen­schutz unterwegs sei. Auch, wenn Bund und Länder sich auf einen Minimalkonsens von 50 Euro Bußgeld geeinigt hätten, bleibe NRW bei seinem strengeren Vorgehen, sagte Laschet.

dpa

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