Bayern geht gegen Urteil zu Ausgangsbeschränkungen in Revision

München – Bayerns Staatsregierung will das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den Coronaausgangsbeschränkungen nicht akzeptieren und hat Rechtsmittel eingelegt. Zuständig für die Revision ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Man sei davon überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürger Bayerns in der ersten Welle der Pandemie ein wirksames und richtiges Mittel gewesen seien, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).
Anfang der Woche hatten die bayerischen Verwaltungsrichter für viele überraschend die strengen Coronamaßnahmen im Freistaat im Frühjahr 2020 für unzulässig erklärt. Die Richter bemängelten insbesondere, dass damals Einzelpersonen ohne besonderen Grund nicht ihre Wohnung verlassen durften.
„Da hat der Senat gesagt, aus infektiologischer Sicht waren diese Personen nicht gefährdet“, erläuterte VGH-Sprecher Andreas Spiegel die Entscheidung. Mehrere Medien hatten über den VGH-Beschluss berichtet (Az. 20 N 20.767).
Holetschek und die Koalition aus CSU und Freien Wählern sehen das anders: „Eine Vielzahl an Gerichtsentscheidungen hat bereits bestätigt, dass unser Weg ein rechtskonformer war. Klar ist: Wir mussten damals schnell und entschlossen handeln, in einer Situation, in der es noch wenig Erfahrung im Umgang mit dem Coronavirus gab.
Zudem sei die Testinfrastruktur noch deutlich weniger ausgebaut gewesen und ein Impfstoff gegen das Virus habe noch in weiter Ferne gelegen. „Unser Kurs wurde von fast allen Parteien im Landtag mitgetragen. Das alles gilt es bei der Bewertung zu berücksichtigen“, betonte Holetschek.
In den sozialen Netzwerken entbrannte nach dem Urteil eine kontroverse Debatte über die politischen Folgen des Urteils. Unter dem Hashtag #söderrücktritt entluden alleine bis gestern Abend mehr als 7.700 Kritiker ihren Frust über die bayerische Coronapolitik und forderten vielfach auch den Rücktritt von Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
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