Politik

Bayern verändert Kontrolle der Lebensmittel­sicherheit

  • Dienstag, 9. August 2022
/dpa
/dpa

München/Kulmbach – Bayerns Spezialbehörde für Kontrollen der Lebensmittelsicherheit und im Veterinärwe­sen ist ab sofort direkt dem Umwelt- und Verbraucherschutzministerium unterstellt. Das teilte das Staatsre­gierung heute mit.

„Die Welt wird immer kom­plexer. Das gilt auch für den Lebensmittel- und Veterinärbereich“, sagte Umweltmi­nister Thorsten Glauber (Freie Wähler) heute in München. Dadurch werde der Verbraucher- und Tierschutz „auf ein neues Niveau“ gehoben. „Unser Ziel ist eine schlagkräftige Lebensmittelüberwachung und Veterinärver­waltung in Bayern.“

Die „Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen“ (KBLV) hatte Anfang 2018 ihre Arbeit aufgenommen und war bisher dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterstellt.

Die Staatsregierung reagierte mit der Gründung des KBLV auf den Lebensmittelskandal mit Salmonellen ver­seuchten Eiern bei der Firma Bayern-Ei. Große, überregional tätige Lebensmittelfirmen und risikoreiche Be­trie­be werden seither nicht mehr von den Landratsämtern kontrolliert.

Glauber bewertete die Strukturreform des Verbraucherschutzes mit der Gründung der KBLV als Erfolg. Dies zeige der Evaluierungsbericht einer externen Unternehmensberatung. Das System werde nun weiter opti­miert, sagte Glauber.

Der Bericht habe aber auch Potenzial für Anpassungen aufgezeigt, die insbesondere in zwei Punkten bereits vollzogen wurden: Die Aufsicht über die KBLV sollte insbesondere aus Entlastungsgründen von der LGL auf eine andere Verwaltungseinheit übertragen werden. Der zweite Punkt beziehe sich auf die Dachstelle Export, die wichtige Aufgaben bei Exporten in Drittstaaten übernehme.

Die KBLV ist Bayerns zentrale Spezialbehörde für Lebensmittelsicherheit und Tierschutz mit Sitz in Kulmbach und Standorten in Buchloe, Oberding und Nürnberger Land. Die Behörde verfügt mittlerweile über mehr als 100 Stellen.

In den vergangenen Jahren hatte es aber auch Ärger um die Behörde gegeben. 2020 musste etwa nach der Kritik des Verwaltungsgerichtshofs die Rechtsgrundlage für die Arbeit des KBLV neu organisiert werden. Das Gericht hatte bemängelt, dass bis dato unklar war, für welche Betriebe die Behörde überhaupt zuständig sei.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung