Bayern vergibt 196 Medizinstudienplätze über Landarzt- und ÖGD-Quote

München – Im kommenden Wintersemester erhalten in Bayern 182 Studierende über die Landarzt- und 14 Studierende über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) einen Medizinstudienplatz. Darauf hat die Gesundheitsministerin des Landes, Judith Gerlach (CSU), hingewiesen.
„Der Arztberuf ist und bleibt einer der beliebtesten Berufswünsche für viele junge Menschen“, sagte die Ministerin. Mit der Landarztquote eröffne man ihnen auch ohne 1,0-Abitur den Weg ins Medizinstudium, wenn sie sich verpflichteten, später dort tätig zu sein, wo der Bedarf an ärztlicher Versorgung besonders groß sei.
Seit Einführung der Landarztquote im Jahr 2020 haben in Bayern 743 Studierende ein Studium über die Quote aufgenommen. Zum Wintersemester 2026/27 kommen weitere 182 dazu. 400 Interessierte haben sich für die Studienplätze beworben.
Die Landarztquote sieht vor, dass bis zu acht Prozent aller Medizinstudienplätze in Bayern für Bewerberinnen und Bewerber vorgehalten werden, die später für mindestens zehn Jahre eine hausärztliche oder kinder- und jugendärztliche Tätigkeit aufnehmen – und zwar in einer Region, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist.
Über die ÖGD-Quote studieren mittlerweile 81 Studierende Humanmedizin an bayerischen Universitäten. Zum Wintersemester 2026/2027 kommen 14 dazu. Für Studierende der ÖGD-Quote werden 1,8 Prozent aller Medizinstudienplätze vorgehalten. Sie verpflichten sich entsprechend zu einer Tätigkeit im ÖGD. Das Programm läuft seit 2021.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: