Politik

Bundesgerichtshof: Keine Patente auf embryonale Stammzellen

  • Dienstag, 27. November 2012
Uploaded: 27.11.2012 16:16:59 by mis
Embryonale Stammzellen http://dx.doi.org/10.1371/journal.pbio.0030234

Karlsruhe – Patente auf menschliche embryonale Stammzellen sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht zulässig, sofern sie auf Stammzellen beruhen, für die Embryonen zerstört wurden. Die Karlsruher Richter bestätigten damit heute grundsätzlich eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Jahr, gaben aber gleichzeitig der Berufung des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle in Teilen statt.

Das Gericht betonte, dass Patente nicht erteilt werden könnten, wenn sie auf verbrauchender Embryonenforschung beruhten. Brüstle zeigte sich mit dem Urteil zufrieden; es habe Rechtsklarheit geschaffen. Es gebe inzwischen genügend wissenschaftliche Wege, um Stammzellen zu gewinnen, ohne Embryonen zu zerstören.

In dem bereits seit acht Jahren dauernden Rechtsstreit klagte die Umweltorganisation Greenpeace gegen ein 1999 erteiltes Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle. Er will aus embryonalen Stammzellen Ersatzzellen für geschädigte Bestandteile des Gehirns und des Rückenmarks entwickeln und damit langfristig Krankheiten wie multiple Sklerose und Parkinson bekämpfen. Das Verfahren ist ethisch hoch umstritten, weil zur Gewinnung menschlicher Stammzellen Embryonen zerstört werden müssen. Greenpeace kämpft seit Beginn der 90er Jahre gegen alle Patente auf Pflanzen, Tiere sowie menschliche Gene und Zellen.

Brüstle argumentiert, dass er nur solche menschlichen embryonalen Stammzellen verwende, die legal aus Israel eingeführt worden seien. Das hatte der Bundestag im Jahr 2002 erlaubt. Brüstles Anwalt verwies in der Verhandlung auf die Heilungschancen bei schweren Krankheiten und betonte, es könne nicht sittenwidrig sein, Menschen zu helfen. Greenpeace wolle mit der Klage „den Patentschutz kaputtmachen und die Arbeit der Industrie behindern“.

2006 hatte die Klage von Greenpeace in erster Instanz vor dem Bundespatentgericht Erfolg. Brüstle legte dagegen Beschwerde vor dem BGH ein. Die Karlsruher Richter verwiesen die Klage aber an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weiter, vor dem der Wissenschaftler 2011 ebenfalls unterlag.

Die dortigen Richter entschieden, dass Produkte aus menschlichen embryonalen Stammzellen nicht patentiert werden dürften, wenn dafür befruchtete Eizellen zerstört werden müssten. Solche Eizellen seien rechtlich als menschliche Embryonen zu bewerten, deren Menschenwürde geachtet werden müsse, so der EuGH. In Karlsruhe ging es um die Frage, wieweit dieses Urteil in Deutschland Anwendung findet.

Brüstle hatte den Luxemburger Richterspruch damals als „schlechtes Signal“ für die europäische Wissenschaft kritisiert. Die Europäer dürften zwar Grundlagenforschung betreiben, die Ergebnisse aber nicht in biomedizinische und rechtlich geschützte Verfahren umsetzen. Dies werde künftig in den USA oder Asien geschehen, sagte er.

kna

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