Plastische und Ästhetische Chirurgie: Wieder mehr Botox- und Fillerbehandlungen

Köln – Die Nachfrage für Faltenunterspritzungen und Botulinumtoxinbehandlungen ist bei Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie in diesem Jahr wieder gestiegen. Dieser Trend lässt sich anhand einer laufenden Patientenbefragung der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) bereits ablesen.
Demnach ließen sich bis zum Sommer 14,4 Prozent der 18 bis über 80-jährigen Befragten mit Botulinumtoxin behandeln, bei 14,1 Prozent wurden Faltenunterspritzungen in den Praxen und Kliniken der niedergelassenen Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie durchgeführt.
Beide Behandlungen waren in den vorherigen fünf Jahren rückläufig. Im vergangenen Jahr hatte die Anzahl der Botoxbehandlungen bei Fachärzten noch bei 9,6 Prozent gelegen, bei den Faltenunterspritzungen waren es 11,6 Prozent.
Als entscheidende Gründe nannte der damalige Präsident der DGPÄC, Alexander Hilpert, wirtschaftliche Faktoren sowie ein verstärktes Marktwachstum von Beautyketten und Anbietern ohne ausreichende Qualifikation, die mit Dumpingangeboten für ihre Dienstleistungen geworben und damit zu einem Rückgang in den fachärztlich betreuten Praxen beigetragen hätten. Zudem seien die Patienten über die Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte nicht ausreichend aufgeklärt gewesen.
„Die zunehmende mediale kritische Berichterstattung gegenüber Dumping- und Lockangeboten von Beautyketten in diesem Bereich sowie die Aufklärungsarbeit der seriösen Fachgesellschaften haben bei den Patienten für mehr Bewusstsein hinsichtlich der Arztwahl gesorgt“, sagte Helge Jens, Präsident der DGÄPC, in diesem Jahr.
Auch wenn die Zahlen im Vergleich zu 2023 leicht rückläufig sind, lässt die Umfrage erkennen, dass vielen Patienten die unterschiedlichen Qualifikationen von Fachärzten, selbsternannten Schönheitschirurgen und Beautydocs noch immer unzureichend bekannt sind.
In der Umfrage berichteten 46 Prozent der unter 30-Jährigen (2023: 52,8 Prozent) und 36,5 Prozent in der Gesamtzielgruppe der 18 bis über 80-Jährigen (2023: 45,1 Prozent), dass ihnen der Unterschied zwischen Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie und Beautydocs oder Experten für Ästhetische Medizin nicht bewusst sei.
Kennzeichnungspflicht in den Sozialen Medien
Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) und der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) setzt sich die DGÄPC dafür ein, junge Menschen vor negativen Einflüssen der Sozialen Medien zu schützen.
Der DGÄPC zufolge können insbesondere Werbung und Soziale Medien Einfluss auf das Selbstbild junger Menschen nehmen und zu realitätsfernen Wünschen führen. Mit diesen seien in den vergangenen Jahren besonders viele jüngere Patienten in den Praxen und Kliniken der Plastischen und Ästhetischen Fachärzte vorstellig geworden.
Um dem entgegenzuwirken, sprechen sich 60,5 Prozent der unter 30-jährigen Befragten und 50,8 Prozent der Befragten in der Gesamtzielgruppe für eine Kennzeichnungspflicht von digital bearbeitetem und KI-generiertem Bild- und Videomaterial aus. In einer Petition fordern sie eine gesetzliche Regelung für eine Kennzeichnungspflicht derartiger Bilder in Werbung und Sozialen Medien.
Die Petition wurde Anfang Juni im Bundestag beraten und anschließend an das Bundesministerium für Justiz (BMJ) sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur weiteren Bearbeitung überwiesen.
Die DGÄPC veröffentlicht die Statistik mit allen Zahlen zu den Interessen und Wünschen der Patienten im Bereich der Ästhetisch-Plastischen Behandlungen und Operationen nach Abschluss der Befragung Mitte November 2024.
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