Ärzteschaft

Bedenken gegen COVID-19-Testzentren in Hessen

  • Montag, 30. März 2020
/picture alliance, Patrick Pleul
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Frankfurt/Gießen – Bei der Einrichtung von hessenweiten Testzentren für Corona-Ver­dachtsfälle stößt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) wiederholt auf Probleme. Immer wieder seien Umzüge nötig, sagte Sprecher Karl Matthias Roth heute. Kaum eine Einrich­tung sei noch an dem Ort, wo sie ursprünglich eröffnet worden sei. Das habe teils virolo­gische Gründe, teils stoße man auf Bedenken wegen Ansteckungsgefahren.

„Wir haben eine nicht so hohe Kooperationsbereitschaft, wie wir uns gewünscht hätten“, erklärte Roth. Nachdem es zwischenzeitlich 16 Testzentren in Hessen gab, liege die Zahl aktuell bei 15. Die KV habe den Aufbau der Testzentren übernommen, weil „es sonst nie­mand hinbekommt und wir die Strukturen haben, die das ermöglichen“.

Massentests seien in Hessen weiterhin nicht geplant. „Unsere Idee bei der Implementie­rung der Testzentren war, in einem vernünftig erreichbaren Radius von 25 bis 30 Kilome­tern jedem Bürger die Möglichkeit zu geben, ein solches Testzentrum zu erreichen.“ Ge­testet werde dort nur bei einem konkreten Verdacht einer COVID-19-Infektion. Pro Tag werden 1.200 Tests in den hessischen Zentren gemacht.

Ein Ausbau der Kapazitäten ist momentan nicht geplant – unter anderem weil es anderer Stelle hakt. „Das ist auch eine Frage der Kapazitäten von Laboren und Lieferanten von Testkits“, erklärte Roth. Zudem habe man in den Testzentren „eher eine stabile bis leicht zurückgehende Nachfrage“. Es gebe zwar Einrichtungen wie Frankfurt, in denen man an der Kapazitätsgrenze arbeite. An anderen Standorten sei es dagegen ruhig.

Im Landkreis Gießen ging heute die Suche nach einem neuen Testzentrum zunächst weiter. Am vergangenen Freitag war dort ein Streit öffentlich eskaliert. Die KV warf der Kleinstadt Staufenberg vor, eine Einrichtung zu verhindern. Der dortige Bürgermeister Peter Gefeller (SPD) wies die Vorwürfe zurück und warf der KV vor, aus Kostengründen die Einrichtung eines Sicherheitsdienstes abzulehnen, der die zu testenden Personen von den Kunden eines nahen Einkaufsmarktes trennen müsse.

dpa

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