Behandlung mit Tumortherapiefeldern wird für Glioblastompatienten Kassenleistung

Berlin – Patienten mit einem neu diagnostizierten Glioblastom können künftig eine Behandlung mit Tumortherapiefeldern (TTF) als Kassenleistung erhalten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt beschlossen und gleichzeitig die Details zur Indikationsstellung und zu den qualitätssichernden Maßnahmen festgelegt.
„Nachdem wir Kenntnis von den sehr positiven Ergebnissen zum Einsatz von Tumortherapiefeldern beim Glioblastom hatten, haben wir eine Studienauswertung in einem beschleunigten Verfahren veranlasst. Den Patienten, die an dieser schweren Erkrankung leiden, steht damit eine zusätzliche Behandlung zur Verfügung, die das Fortschreiten des Krankheitsverlaufs deutlich verlangsamen kann“, sagte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.
Bei der TTF-Behandlung handelt es sich um eine neue, auf Elektrostimulation basierende Methode zur Hemmung des Tumorwachstums. Im Nutzenbewertungsverfahren wurde festgestellt, dass die Betroffenen durchschnittlich fast fünf Monate länger leben, wenn zusätzlich zur Standardtherapie auch TTF zum Einsatz kommen.
Die TTF-Behandlung kann zukünftig bei Patienten mit einem neu diagnostizierten Glioblastom angewendet werden, wenn nach einer möglichst vollständigen Entfernung oder nach Biopsie des Tumors und nach Abschluss einer Radiochemotherapie keine frühe Krankheitsprogression nachweisbar ist.
Die TTF-Behandlung wird dann in der sich anschließenden Erhaltungsphase zusätzlich zur weiteren Standardtherapie eingesetzt. Sie kann bis zum zweiten Rezidiv angewendet werden. Der Behandlung soll laut G-BA auf der Empfehlung einer interdisziplinären Tumorkonferenz beruhen.
Die TTF-Behandlung beruht auf der Beobachtung, dass rasch wechselnde elektrische Felder die Zellteilung verhindern, indem sie die Spindelbildung in der Mitose stören. Die Patienten sollen die Haube mit den Elektroden tägliche für mindestens 18 Stunden tragen.
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