Ärzteschaft

Behandlungsauskünfte ab sofort besser bezahlt

  • Montag, 21. Januar 2019

Berlin – Ärzte erhalten für Behandlungsauskünfte an die gesetzliche Unfallver­sicherung ab sofort mehr Geld. Das Ausfüllen des Formblatts F 1100, Nummer 110 wird seit dem 1. Januar 2019 mit 11,12 Euro (bisher: 8,94 Euro) vergütet. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen. Bei der damit verbundenen Anpassung des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) wurden zudem Leistungsbeschreibungen präzisiert.

So wird die Vergütung symptomzentrierter Untersuchung bei Unfallverletzungen oder bei Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit sowie umfassenden Unter­suchungen an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen nun einheitlich über die Nummern vier und neun geregelt. Die Ziffern fünf und zehn wurden gestrichen.

Bei der postoperativen Überwachung (Nummern 448, 448a, 449) eines Patienten ist ebenfalls eine Einschränkung weggefallen. Sie sah bislang vor, dass diese Leistungen nur im Zusammenhang mit einer zuschlagsberechtigten ambulanten Operation (Nummern 442 bis 445) sowie einer zuschlagsberechtigten Anästhesie (Nummern 446 bis 447) abgerechnet werden durften.

Darüber hinaus enthält die neue Leistungs- und Gebührenverzeichnis eine Neufassung der Leistungsbeschreibung zur Versorgung großer und/oder stark verunreinigter Wunden (Nummer 2005). Dies war erforderlich geworden, da es immer häufiger Auslegungsdifferenzen gegeben hatte und sich bei der Clearingstelle auf Bundesebene Beschwerden über Rechnungskürzungen häuften.

Präzisiert wurden zudem die histologische Untersuchung und Begutachtung von Organbiopsien (Nummer 4815) und die Zytologische Untersuchung zur Phasen­bestimmung des Zyklus (Nummer 4850). Beim Nachsorgebericht Hautkrebs (Nummer 135a) wurde klargestellt, dass mit der Gebühr die Nummern eins und sechs UV-GOÄ (Untersuchungsleistungen) abgegolten sind.

hil/sb

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