Weiterhin grünes Licht für neue ärztliche Gebührenordnung

Erfurt – Einstimmig hat der 121. Deutsche Ärztetag 2018 in Erfurt die Bundesärztekammer (BÄK) beauftragt, „die weit fortgeschrittenen Arbeiten zur Erarbeitung eines Entwurfs zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ neu) fortzuführen“.
Unter Einbindung der Landesärztekammern und mehr als 130 ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) wird gemäß Beschlusslage des 120. Deutschen Ärztetages in Freiburg von 2017 an der Konsentierung des Entwurfs gearbeitet. Aktuell geht es darum, den auf weit über 5.000 Positionen abgeschlossenen und konsentierten Entwurf der Leistungslegendierung einer „betriebswirtschaftlich nachvollziehbaren Kalkulation“ zu unterziehen.
Koalitionsvertrag verlängert den Prozess
Wie der Vorsitzende des Ausschusses für Gebührenordnung der Bundesärztekammer, BÄK-Vorstandsmitglied Klaus Reinhardt, in seinem Bericht vor den Delegierten ausführte, werde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Begutachtung der ärztlichen Honorarordnungen durch eine Fachkommission den Prozess verlängern. Dennoch sei die Fortsetzung der Arbeit, so Reinhardt gegenüber den Delegierten, auch unabhängig vom Ergebnis des Fachkommissionsgutachtens geboten.
Reinhardt hofft auf die Beteiligung von BÄK-Experten in der Wissenschaftlichen Kommission der Bundesregierung zur Erarbeitung von Vorschlägen für moderne Vergütungssysteme. So deren Gutachten die Notwendigkeit einer GOÄ bestätigt, „haben wir dann einen kalkulierbaren, überschaubaren Rahmen und eine solide Angebotsvariante der Ärzteschaft“. Aber selbst für den Fall „eines Abdriftens“ in Richtung einer Vereinheitlichung der Honorarordnungen sei eine sachgerecht erarbeitete neue GOÄ wichtig, um den politischen Prozess mitzugestalten.
Konsensvorschlag nur mit angemessener Rückkopplung
Reinhardt: „Dann wird es darum gehen, mit diesem Pfund zu wuchern“. Die BÄK werde gemäß Ärztetagsbeschluss von 2017 die Neuordnung der GOÄ nur dann beim BMG als konsentiert einbringen, wenn von einer neuen Bundesregierung keine weiteren grundlegenden ordnungspolitischen Beeinträchtigungen in der privatärztlichen Versorgung vorgesehen sind, ergänzte Reinhardt und erinnerte: „Grundsätzlich wird die Übergabe eines Konsensvorschlages an das Bundesgesundheitsministerium nur in angemessener Rückkopplung mit den beteiligten Verbänden und Fachgesellschaften erfolgen.
Nach konstruktiver Aussprache unter Einschluss alternativer Vorgehensweisen stimmten die Delegierten dem mit redaktionellen Änderungen versehenen Beschlussantrag des Vorstandes zu. Er enthält auch den Auftrag, die Gespräche über eine Geschäftsordnung der geplanten wissenschaftlichen Kommission fortzuführen und zum Abschluss zu bringen sowie „die Planungen für eine Datenstelle zur Evaluation der Ausgabensteigerung und von Veränderungen der betriebswirtschaftlichen Grundlagen zu beginnen“.
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