Ärzteschaft

Unfallversicherung: Ärzte können höhere Gebühren abrechnen

  • Montag, 12. November 2018

Berlin – Die ärztlichen Honorare in der gesetzlichen Unfallversicherung sind zum 1. Oktober um drei Prozent gestiegen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Damit sei die zweite Stufe einer linearen Gebührenerhöhung von insgesamt 18 Prozent umgesetzt worden, hieß es.

Bereits vor einem Jahr waren die Gebührensätze der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) um acht Prozent gestiegen. Weitere Anhebungen von je drei Prozent folgen zum 1. Oktober 2019 und 2020.

Die Honorarsteigerung für die UV-GOÄ hatte die KBV im vergangenen Jahr ausge­handelt. Die jährliche Erhöhung erfolgt laut KBV basiswirksam, sodass sich insgesamt eine Steigerung von 18 Prozent ergibt. Die neue UV-GOÄ mit den aktualisierten Gebühren ist auf der Internetseite der KBV zu finden.

Einige Leistungen sind von der linearen Erhöhung ausgenommen – insbesondere jene, die in den vergangenen Jahren bereits deutlich erhöht wurden. Dabei handelt es sich unter anderem um Gutachtergebühren, Schreibgebühren, Gebühren für die Hautkrebs­behandlung, Zuschläge für das ambulante Operieren und für ambulante OP-Leistungen.

EB

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