Behindertenbeauftragter von Schleswig-Holstein fordert Gutachten zur Barrierefreiheit
Kiel – Mehr Engagement für die Barrierefreiheit in Gebäuden hat Schleswig-Holsteins Landesbehindertenbeauftragter Ulrich Hase hat von der Politik eingefordert. Notwendig seien Barrierefreiheitsgutachten für öffentliche und öffentlich zugängliche Gebäude, sagte Hase gestern bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts.
Er bemängelte, in fast allen öffentlichen Gebäuden, in die er gehe, fehle etwas. Manchmal werde die Barrierefreiheit gar nicht beachtet. „Ich finde, das muss transparent werden“, sagte Hase. Er begrüßte einen von der Landesregierung geplanten Barrierefreiheitsfonds. Der beinhalte zwar nur zehn Millionen Euro. „Zum ersten Mal wird aber ein Zeichen gesetzt“, sagte der Behindertenbeauftragte.
In aufgestellten Handlungsempfehlungen fordert Hase von der Politik zudem, die Pflicht zum barrierefreien Bauen auszuweiten. Es sei bislang noch nicht gelungen, diese gesetzlichen Bestimmungen auch in den Privatbereich zu übertragen, bemängelt er darin.
Aus Sicht des Landesbeauftragten ist eine solche Ausweitung der Regelungen auf den Privatbereich „erforderlich“, damit künftig auch Einrichtungen wie Arztpraxen oder Kaufhäuser für Menschen mit Behinderung besser erreichbar seien, heißt es darin.
Nach Hases Angaben lebten in Schleswig-Holstein Ende 2015 mehr als 545.000 Menschen mit Behinderung, das waren rund 18.000 mehr als zwei Jahre zuvor. Mehr als 335.000 Menschen gelten als schwer behindert. Die älter werdende Gesellschaft sei ein deutlicher Faktor für den Anstieg, sagte Hase.
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