Behindertenbeauftragte fordern Pflicht für Barrierefreiheit
Kiel – Stufen zu Arztpraxen und Restaurants, TV-Sendungen ohne Untertitel und Gebärdendolmetscher. Behinderte stoßen im Alltag immer noch auf viele Hindernisse. Die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes verlangen deshalb, auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit zu verpflichten.
Das geht aus einem Forderungskatalog hervor, auf den sich die Beauftragten heute bei einer Konferenz in Kiel für die neue Wahlperiode im Bund verständigt haben. Konkret müsste zur Umsetzung das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geändert werden.
Die Beauftragten fordern auch das Ende pauschaler Wahlrechtsausschlüsse für Behinderte, denen gerichtlich eine Betreuung „in allen Angelegenheiten“ auferlegt wurde.
Das sind oft psychisch Behinderte oder Menschen mit Mehrfachbehinderungen. Wenn sie „in allen Angelegenheiten“ betreut werden, sind sie im Bund und den allermeisten deutschen Ländern per Gesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen. Bei der vergangenen Bundestagswahl betraf dies mehr als 80.000 Menschen.
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