Vermischtes

Beipack­zettel-Angaben zu Nebenwirkungen irreführend

  • Mittwoch, 19. September 2018

Hamburg/Berlin – Die Beschreibung von Nebenwirkungen in Beipackzetteln von Medikamenten sind für Patienten nicht verständlich genug formuliert. Zu diesem Schluss kommen Gesund­heits­wissenschaftler der Universität Hamburg und vom Max Planck Institut für Bildungsforschung in Berlin in einer Onlineumfrage mit fast 400 Laien. Die Ergebnisse publizierten die Wissenschaftler in Plos One (2018; doi: 10.1371/journal.pone.0203800). Die gute Nachricht: Inhaltliche Ergänzungen verringern falsche Interpretationen.

Weder deutsche noch EU-Beipackzettel unterscheiden, ob aufgeführte Neben­wirkungen durch das Medikament verursacht werden oder unabhängig davon vorkommen. Missverständnisse entstünden, weil Angaben dazu fehlen, wie häufig Symptome, die als Nebenwirkungen aufgeführt werden, auch ohne Arzneimitteleinnahme auftreten, erklärt die Erstautorin Viktoria Mühlbauer.

Alternative Beipackzettel, die darüber informieren und zudem die Ursache der Nebenwirkung erklären, führten in der Studie zu weniger Fehlinterpretationen.

Die 397 Teilnehmer der Onlineumfrage erhielten einen von vier Beipackzetteln, davon drei verschiedene alternative Formate und einen Standardbeipack­zettel als Kontrolle. Die alternativen Beipackzettel listeten vier Neben­wirkungen und die Häufigkeit auf, mit der sie sowohl mit als auch ohne Medikament auftreten (siehe Bilder­galerie). Zudem wurde die Kausalität erklärt. Hingegen enthielt der Standard­beipackzettel nur Informationen zur Häufigkeit bei der Medikamenteneinnahme.

Bei der Befragung punkteten vor allem jene, die einen alternativen Beipackzettel gelesen hatten. Während nur zwei bis drei Prozent der Teilnehmer mit dem Standardbeipackzettel Fragen zu Häufigkeit und Kausalität korrekt beantworten konnten, waren es mit den alternativen Formaten bis zu mehr als 80 Prozent.

Nicht nur Patienten missverstehen Beipackzettel

„Den wenigsten Menschen ist bekannt, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den als Nebenwirkungen gelisteten Symptomen und der Arzneimittel­einnahme bestehen muss“, erläutert Mühlbauer. Der Beipackzettel in seiner aktuellen Form würde weder von Patienten noch von Angehörigen der Gesundheitsberufe in puncto Nebenwirkungen korrekt verstanden: Sogar Ärzte und Apotheker denken irrtümlicherweise, dass die gelisteten Nebenwirkungen in der genannten Häufigkeit durch das jeweilige Arzneimittel verursacht werden. Das haben die Forscher der Universität Hamburg bereits in einer früheren Untersuchung gezeigt (BMC Health Serv Res. 2015).

gie

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