Beitragsbemessungsgrenzen sollen deutlich ansteigen

Berlin – Gutverdiener müssen sich im kommenden Jahr auf Mehrbelastungen bei den Sozialabgaben einstellen. Das geht aus dem Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 hervor, den das Bundesarbeitsministerium heute veröffentlichte. Demnach sollen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen angehoben werden. Die Verordnung muss von der Bundesregierung beschlossen werden.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sollen dem Entwurf zufolge auf monatlich 6.900 Euro (West) beziehungsweise 6.450 Euro (Ost) steigen. Bisher lagen sie bei 6.700 Euro in den alten sowie 6.150 Euro in den neuen Bundesländern. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll dem Bericht zufolge zu Jahresbeginn 2020 auf bundeseinheitlich 4.687,50 Euro steigen. Bisher lag sie bei 4.537,50 Euro.
Für gut verdienende Arbeitnehmer bleibt damit netto weniger übrig, weil sie auf einen größeren Teil ihres Einkommens Sozialbeiträge zahlen müssen. Die Versicherungspflichtgrenze soll dem Bericht zufolge im kommenden Jahr auf 62.550 Euro Jahreseinkommen steigen. In diesem Jahr liegt sie noch bei 60.750 Euro. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Die Rechengrößen werden alljährlich an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst – nach einer feststehenden Formel. Für 2018 berücksichtigt das Bundesarbeitsministerium ein Lohnplus von 3,06 Prozent in Westdeutschland, für die neuen Länder einen Zuwachs von 3,38 Prozent. Über die geplante Anhebung der Bemessungsgrenzen hatte zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: