Beleg- und Kooperationsärzte fordern mehr Rechtssicherheit
Berlin – Die Arbeitsgemeinschaft für Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo) im Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) hat bessere rechtliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit Kliniken gefordert. Besonders das kürzlich in Kraft getretene Anti-Korruptionsgesetz berge Probleme für die Vertragsgestaltung der Beleg- und Kooperationsärzte, so die Chirurgen.
Der Arbeitsgemeinschaft zufolge ist durch das Gesetz große Rechtsunsicherheit in der Honorierung der Kooperationsärzte entstanden. Problematisch sei vor allem die unklare Definition. „Wir bewegen uns damit in einer Grauzone, die durchaus existenzgefährdend sein kann“, erklärte Dirk Farghal, Leiter der AG BeKo. „Es wird zwar empfohlen, die Verträge den Ärztekammern zur Prüfung offen zu legen, um somit gegebenenfalls den Vorwurf des Vorsatzes zu umgehen“, so Farghal. Die Kammern hätten sich aber bisher nicht zu diesem Vorgehen geäußert.
Den Chirurgen zufolge wird die Arbeit von Beleg- und Kooperationsärzten durch politische Rahmenbedingungen immer schwieriger. So stelle die Privatliquidation ein weiteres Problem dar, die nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes in vielen Kooperationsmodellen nicht mehr möglich sei.
„Da der Status als liquidationsberechtigter leitender Arzt angezweifelt wird, werden auch viele Anstellungsverträge als problematisch eingestuft“, sagte Farghal. Als Lösung schlägt die Arbeitsgemeinschaft die Stärkung des Belegarztwesens vor. „Das Kooperationsarztsystem ist schließlich wegen der schlechten Honorierung des Belegarztwesens entstanden“, verwies der AG-Leiter.
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