Ärzteschaft

Beleg- und Kooperationsärzte fordern mehr Rechtssicherheit

  • Freitag, 4. November 2016

Berlin – Die Arbeitsgemeinschaft für Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo) im Berufs­verband der Deutschen Chirurgen (BDC) hat bessere rechtliche Rahmen­bedingungen für die Zusammenarbeit mit Kliniken gefordert. Besonders das kürzlich in Kraft getretene Anti-Korruptionsgesetz berge Probleme für die Vertragsgestaltung der Beleg- und Koope­rationsärzte, so die Chirurgen.

Der Arbeitsgemeinschaft zufolge ist durch das Gesetz große Rechtsunsicherheit in der Honorierung der Kooperationsärzte entstanden. Problematisch sei vor allem die unklare Definition. „Wir bewegen uns damit in einer Grauzone, die durchaus existenzgefährdend sein kann“, erklärte Dirk Farghal, Leiter der AG BeKo. „Es wird zwar empfohlen, die Ver­trä­ge den Ärztekammern zur Prüfung offen zu legen, um somit gegebenenfalls den Vor­wurf des Vorsatzes zu umgehen“, so Farghal. Die Kammern hätten sich aber bisher nicht zu diesem Vorgehen geäußert.

Den Chirurgen zufolge wird die Arbeit von Beleg- und Kooperationsärzten durch politi­sche Rahmenbedingungen immer schwieriger. So stelle die Privatliquidation ein weiteres Problem dar, die nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes in vielen Kooperationsmodellen nicht mehr möglich sei.

„Da der Status als liquidationsberechtigter leitender Arzt angezweifelt wird, werden auch viele Anstellungsverträge als problematisch eingestuft“, sagte Farghal. Als Lösung schlägt die Arbeitsgemeinschaft die Stärkung des Belegarztwesens vor. „Das Koopera­tions­arztsystem ist schließlich wegen der schlechten Honorierung des Belegarztwesens entstanden“, verwies der AG-Leiter.

hil/sb

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