Belegarztwesen: Internisten sprechen sich für Reform aus
Wiesbaden – Das Belegarztwesen in Deutschland bietet die Möglichkeit, die Qualität der Krankenhausversorgung zu verbessern, muss dazu aber reformiert werden. Das hat die Delegiertenversammlung des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) erklärt. Der Berufsverband erinnert in diesem Zusammenhang an eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Patientenversorgung vom Frühjahr 2016.
Danach stehen die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten nicht mehr im Mittelpunkt der Krankenhausversorgung, sondern ökonomisch-orientierte Interessen der Krankenhausträger. Der BDI regte daher eine stärkere Präsenz der Ärzte in der Krankenhausleitung an, um die Qualität der Versorgung zu steigern. Der BDI wies darauf hin, dass schon die Berufsordnung die Ärzte verpflichte, nicht ökonomisch-orientierte Behandlungsentscheidungen zu treffen.
Eine weitere Möglichkeit, die Patientenversorgung an der Grenze von ambulant/stationär zu verbessern, sei, das Belegarztwesen zu stärken, so der BDI. „Dazu ist es notwendig, dass sich die Belegärzte organisatorisch neu aufstellen und die ordnungspolitischen Hindernisse beseitigt werden, indem grundsätzlich an der Grenze ambulant/stationär der Verbotsvorbehalt für alle ärztlichen Leistungen eingeführt wird, wie er auch schon jetzt für die Krankenhausleistungen gilt“, forderte dessen Präsident Hans-Friedrich Spies.
BDI will Verbotsvorbehalt für Belegärzte
In der ambulanten Versorgung dürfen neue ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bekanntlich erst dann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deren diagnostischen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft und insgesamt positiv bewertet hat. Sie stehen also unter Erlaubnisvorbehalt.
Im Krankenhaus hingegen können Methoden zulasten der GKV erbracht werden, solange sie nicht vom G-BA ausgeschlossen wurden. Sie stehen unter Verbotsvorbehalt. Diese Regelung fordert der BDI auch für Belegärzte. „Das Belegarztsystem stellt die Lösung dar, durch Stärkung der ärztlichen Kompetenz in der Struktur und Leitung des Krankenhauses die Qualität der Versorgung der Patienten zu verbessern“, betonte Spies.
Vor einigen Wochen hatte der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) bereits sein neues „Aktionsbündnis Belegarztwesen“ vorgestellt. Diese Versorgungsform biete dem Patienten eine herausragende qualitative Behandlungsmöglichkeit und eine durchgehende Betreuung durch den gewählten Facharzt, hieß es aus dem SpiFa.
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betont die Bedeutung des Belegarztwesens. So ließen sich etwa eine hohe Krankenhausdichte und Bettenkapazitäten mit einem funktionierenden Belegarztsystem sinnvoll reduzieren, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen im Februar dieses Jahres.
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