Ärzteschaft

Belegarztwesen: Internisten sprechen sich für Reform aus

  • Montag, 8. Mai 2017

Wiesbaden – Das Belegarztwesen in Deutschland bietet die Möglichkeit, die Qualität der Krankenhausversorgung zu verbessern, muss dazu aber reformiert werden. Das hat die Delegiertenversammlung des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) erklärt. Der Berufsverband erinnert in diesem Zusammenhang an eine Stellungnahme des Deut­schen Ethikrates zur Patientenversorgung vom Frühjahr 2016.

Danach stehen die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten nicht mehr im Mit­telpunkt der Krankenhausversorgung, sondern ökonomisch-orientierte Interessen der Kran­kenhausträger. Der BDI regte daher eine stärkere Präsenz der Ärzte in der Kran­ken­­­­hausleitung an, um die Qualität der Versorgung zu steigern. Der BDI wies darauf hin, dass schon die Berufsordnung die Ärzte verpflichte, nicht ökonomisch-orientierte Be­hand­lungsentscheidungen zu treffen.

Eine weitere Möglichkeit, die Patientenversorgung an der Grenze von ambulant/statio­när zu verbessern, sei, das Belegarztwesen zu stärken, so der BDI. „Dazu ist es not­wendig, dass sich die Belegärzte organisatorisch neu aufstellen und die ordnungs­politischen Hindernisse beseitigt werden, indem grundsätzlich an der Grenze ambu­lant/stationär der Verbotsvorbehalt für alle ärztlichen Leistungen eingeführt wird, wie er auch schon jetzt für die Krankenhausleistungen gilt“, forderte dessen Präsident Hans-Friedrich Spies.

BDI will Verbotsvorbehalt für Belegärzte

In der ambulanten Versorgung dürfen neue ärztliche Untersuchungs- und Behandlungs­methoden bekanntlich erst dann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deren diagnosti­schen oder therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlich­keit geprüft und insgesamt positiv bewertet hat. Sie stehen also unter Erlaubnisvorbe­halt.

Im Krankenhaus hingegen können Methoden zulasten der GKV erbracht werden, solange sie nicht vom G-BA ausgeschlossen wurden. Sie stehen unter  Verbotsvorbe­halt. Diese Regelung fordert der BDI auch für Belegärzte. „Das Belegarzt­system stellt die Lösung dar, durch Stärkung der ärztlichen Kompetenz in der Struktur und Leitung des Krankenhauses die Qualität der Versorgung der Patienten zu verbes­sern“, betonte Spies.

Vor einigen Wochen hatte der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) bereits sein neues „Aktionsbündnis Belegarztwesen“ vorgestellt. Diese Versorgungsform biete dem Patienten eine herausragende qualitative Behandlungsmöglichkeit und eine durch­gehende Betreuung durch den gewählten Facharzt, hieß es aus dem SpiFa.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betont die Bedeutung des Beleg­arzt­wesens. So ließen sich etwa eine hohe Krankenhausdichte und Bettenkapazitäten mit ei­nem funktionierenden Belegarztsystem sinnvoll reduzieren, erklärte der KBV-Vorstands­vor­sitzende Andreas Gassen im Februar dieses Jahres.

hil

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