Politik

Belegärzte: Berufsumfeld attraktiv, bei den Reformen vernachlässigt

  • Freitag, 17. April 2026
/Halfpoint, stock.adobe.com
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Berlin – In der Debatte um die künftige Ausrichtung des Gesundheitswesens sowie der darin enthaltenen Steuerung von Patientinnen und Patienten werden oft die großen Mauern zwischen der ambulanten und stationären Versorgung beklagt. Als Brückenbauer beider Versorgungsbereiche verstehen sich dabei beispielsweise Belegärztinnen und Belegärzte – allerdings seien sie von der aktuellen Gesundheitspolitik oft nicht mitgedacht.

Das beklagte der Berufsverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser (BdB) vorgestern bei einer Veranstaltung in der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin. Dabei sei das Berufsfeld attraktiv für viele Ärztinnen und Ärzte: Der gesamte Versorgungspfad von Patienten könne betreut werden, Operationen seien trotz Vertragsarztsitz im Krankenhaus möglich, fachlich reizvolle Tätigkeiten in beiden Versorgungsbereichen interessierten auch viele Nachwuchsmediziner und eine Work-Live-Balance sei ebenso gegeben. Auch die Idee der Krankenhausreformen, mehr Operationen ambulant erbringen zu können und so zumindest lange Liegedauern zu reduzieren, könnten sie mit Leben erfüllen.

Laut der Ärztestatistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) arbeiteten Ende 2025 etwa 3.050 Belegärztinnen und -ärzte in Deutschland, die pro Person im Schnitt etwa jährlich 4.500 Patientinnen und Patienten versorgen. Dies wären etwa 14 Millionen Menschen, hat der Berufsverband errechnet. Arbeitsschwerpunkt ist dabei die Orthopädie: Nach Zahlen des Zentralinstitutes für kassenärztliche Versorgung (Zi) sind 22 Prozent der gesamten belegärztlichen Leistungen aus diesem Segment, danach folgt die Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde mit 20 Prozent. Zudem werden Leistungen aus dem Bereich der Kardiologie, der Urologie sowie der Gynäkologie erbracht.

Viele Steine liegen im Weg

Obwohl Belegärzte in ihrer Tätigkeit eine hohe Zufriedenheit in der eigenen Berufstätigkeit sowie bei Patientinnen und Patienten hätten, werde der Arbeit zwischen Vertragsarztsitz und Krankenhaus viele Steine in den Weg gelegt, hieß es.

„Vor 20 Jahren hatten wir Reformen, die uns gravierend schlechter stellen“, sagte der Vorstandsvorsitzende des BdB, Ryszard van Rhee. Damit spielte er auf die EBM-Reform von 2005 an, die eine „gravierende Schlechterstellung“ bei den Honoraren für Belegärzte gebracht habe.

Zudem gebe es eine wachsende „Diskrepanz zwischen wachsenden stationären Anforderungen und der davon abgekoppelten und auf ambulanter Systematik basierender Honorierung im EBM“, so van Rhee weiter. Auch jetzt müsse man die Entwicklungen bei den Hybrid-DRG gut beobachten. In diesen Bereich – vor allem, wenn Krankenhäuser mehr in hybride Versorgungsformen investieren wollen – hätten Belegärzte zwar gute Möglichkeiten, allerdings werde vieles davon im Alltag noch nicht umgesetzt.

Politik will nötige Strukturen im Blick behalten

In der aktuellen politischen Debatte rund um die Krankenhausreform wurde das Belegarztwesen nur teilweise berücksichtigt, so van Rhee. Zwar könnten Belegärzte in die Zahl der Fachärzte eingerechnet werden, allerdings könnten sie wegen der Verpflichtungen in der Niederlassung keine 24-stündige Präsenz auf einer Station ermöglichen. Die geplante Notfallreform schließe die Belegärzte komplett aus.

In der Gesundheitspolitik würde das Belegarztwesen durchaus anerkannt, erklärte Simone Borchardt (CDU), gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, die auf der Veranstaltung den niedersächsischen Gesundheitsminister Andres Philippi (SPD) vertrat. Philippi war vor der Politik selbst als Belegarzt tätig und hatte die Veranstaltung mit-initiiert.

Borchardt warb dafür, dass trotz der intensiven Finanzdebatten die Versorgung neu gedacht werden müsste. „Belegärzte und Praxiskliniken laufen unter dem Radar. Das kann gut sein, denn dann kommt man nicht auf die Idee, auch dort zu sparen“, so Borchardt. Sie gab zu, dass es „Strukturen gibt, die wir stützen müssen und das müssen wir als Politik auch im Blick behalten“. Borchardt warb dafür, dass „wir uns nicht alles neu ausdenken müssen, sondern vorhandene Strukturen stärken“ müssten.

Experten sind bei neuen Versorgungsstrukturen skeptisch

Eine neue Struktur, die auf bestehenden Ideen aufsetzt, sind die sogenannten Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SÜV), auf die sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband kürzlich geeinigt haben. Dies war ein Auftrag aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) von Ende 2024. In den Einrichtungen sollen „wohnortnah die akutstationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen“ verbunden werden, heißt es von den Krankenkassen.

Allerdings zeigten sich Teilnehmer einer Podiumsdiskussion skeptisch, ob noch eine weitere neue Versorgungs- und Abrechnungsform, die zwischen ambulantem und stationärem Bereich angesiedelt sei, im System notwendig ist.

Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Niedersachsen, sieht bei vielen der ambulant-stationären Aktivitäten „wenig Einfluss der KV“. Dies sei beim Belegarztwesen so, auch bei den Integrierten Notfallzentren (INZ), im Rahmen derer die KV Praxen in Krankenhäusern aufbauen sollte, sowie nun bei den SÜVs. „Die Politik hat die Sorge, was sie Menschen sagen soll, wenn man ein Krankenhaus nicht mehr braucht“, so Barjenbruch. Ob jeweils eine neuer Name dabei helfe, sei ungewiss. So würden SÜVs in Niedersachsen bereits Regionale Versorgungszentren heißen.

Zur Umsetzung der SÜVs fehlt es nach Ansicht von Vertretern des GKV-Spitzenverbandes und von Belegkliniken, dass die ambulante Versorgung bei der Entwicklung nicht einbezogen wurde. „Der vertragsärztliche Part fehlt hier, das wird ein Problem“, so Marcus Fleischhauer, kaufmännischer Geschäftsführer des Alice-Hospitals in Darmstadt. Johannes Wolff, Abteilungsleiter Krankenhäuser im GKV-Spitzenverband, räumte ein, dass der ambulante Part bei der Entwicklung der SÜVs fehlt – das habe so eben nicht im Gesetz gestanden.

Er sieht in diesen vorgeschlagenen Zentren aber eine „Perspektive für die Grundversorgung“. Noch sei aber für viele Krankenhäuser nicht klar, „worauf sie sich hierbei einlassen“. Für ihn entstehe erst dann das Interesse, „wenn die Finanzierung klar ist“. Dem pflichtete auch Fleischhauer bei: „Die Verlässlichkeit der Vergütung ist völlig unklar.“

Bedarfsplanung durch Krankenhausreformen besser möglich

Klarer werde durch die Krankenhausgesetzgebung nun aber die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die in einer Region in der ambulanten aber vor allem auch stationären Versorgung arbeiteten, erklärte Johannes Wolff vom GKV-Spitzenverband. „Daher sollte die KV ihr Licht bei der Bedarfsplanung nicht so sehr unter den Scheffel stellen.“

Künftig könne anhand der Größe 'Arzt' eine sektorenübergreifende Kapazitätsplanung in den Regionen gemacht werden. Er stelle sich dabei vor, dass man statt der Praxen eher „Anbieter von medizinischen Leistungen in einem gewissen Radius“ betrachtet. Auch sei die lange von Vertreten des GKV-Spitzenverbandes gestellte Frage "Wie viele Betten ist ein Arztsitz?" nun leichter beantwortbar.

Alle Experten waren sich einig, dass ohne Änderungen des ambulanten Honorarsystems sowie der stationären Vergütung kaum mehr Zusammenarbeit, Kooperation oder der Ausbaus bestehender Kooperationen und Berufsfelder möglich seien. Dabei sei es wichtig, dass Abrechnungen aus einer Hand kämen und Honorierungen sowie der Verbotsvorbehalt in der stationären und der Erlaubnisvorbehalt in der ambulanten Versorgung angeglichen werden.

bee

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