Ausland

Belgische Abgeordnete stimmen Änderung bei Sterbehilferegeln zu

  • Freitag, 6. März 2020
/patcharaporn1984, stock.adobe.com
/patcharaporn1984, stock.adobe.com

Brüssel – Patientenverfügungen zur aktiven Sterbehilfe in Belgien sind in Zukunft unbe­grenzt gültig.

Dafür stimmten gestern Abend 95 Abgeordnete, 3 stimmten dagegen und 37 enthielten sich, wie das belgische Parlament in Brüssel mitteilte.

Belgier können in einer Patientenverfügung etwa festhalten, dass sie für den Fall einer un­heilbaren Krankheit, bei der sie ihren Willen nicht mehr äußern können, aktive Sterbehilfe erhalten wollen.

Bisher waren sie nur für einen bestimmten Zeitraum gültig und mussten erneuert werden. Nun werden sie unbegrenzt gültig sein.

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung