Ärzteschaft

Bereitschaftsdienst­konzept „Arztruf Hamburg“ startet am 1. Mai

  • Mittwoch, 25. April 2018

Hamburg – Der „Arztruf Hamburg“, das neue Bereitschaftsdienst- und Servicekonzept der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH), startet am 1. Mai 2018. Das hat die KVH heute bekanntgegeben. „Menschen nehmen heute medizinische Leistungen anders in Anspruch als früher. Sie wollen schnelle Hilfe, wenn sie ein Problem haben – und das auch am Abend, an Feiertagen oder am Wochenende“, sagte der KVH-Vorstandsvorsitzende Walter Plassmann. An dieser Stelle setze die Reform des Bereitschaftsdienstes an.

„Mit dem ‚Arztruf Hamburg’ wollen wir den Patienten dort abholen, wo er sich befindet. Von zu Hause aus kann er zu jeder Tages- und Nachtzeit – wenn es nottut – direkt am Telefon von einem Arzt beraten werden – und dann auf der Versorgungsebene behandelt werden, die für ihn die richtige ist“, erklärte Plassmann.

Der „Arztruf Hamburg“ weitet das bisherige Notdienstkonzept zeitlich aus. Es bietet einen komfortablen Zugang und ist über die bundeseinheitliche Telefonnummer 116117 jederzeit erreichbar. Zum Leistungsportfolio des neuen Konzeptes gehören die telefonische Beratung durch einen Arzt, ein Hausbesuch durch den fahrenden Notfalldienst, die Behandlung in einer der Notfallpraxen der KVH, nötigenfalls die Vermittlung eines Termins bei einem Arzt und auch die sofortige Weiterleitung an den Rettungsdienst, falls dies erforderlich ist.

Wie ein Sprecher der KV heute dem Deutschen Ärzteblatt erklärte, haben sich in Hamburg mittlerweile ausreichend niedergelassene Ärzte gefunden, die sich am neuen Bereitschaftsdienst beteiligen wollen. Ein Grund dafür könnten auch die finanziellen Anreize für die Ärzte sein. Die Vertreterversammlung der KV hatte zuletzt die Vergütung aufgestockt.

Wie zum Beispiel aus dem 2. Nachtrag zur Entschädigungsordnung hervorgeht, ist eine Vergütung von mehreren Hundert Euro für Ärzte möglich, die in den Notfall- und Portalpraxen tätig sind. Diese erhalten – je nach Dienstzeit – zwischen 100 Euro und 140 Euro je Stunde. Beim Fahrenden Bereitschaftsdienst rechnen die Ärzte nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Auch darüber ist dem KV-Sprecher zufolge je nach Dienstzeit eine Honorierung je Fall von 100 Euro möglich.

may/EB

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