Bericht: Vergütung von Coronaschnelltests könnte Betrug ermöglichen

Köln – Die Regelungen zu den kostenlosen Coronaschnelltests für alle Bürger könnte einem Bericht zufolge Betrügereien Tür und Tor öffnen. Die Betreiber von Testzentren müssen für die Kostenerstattung nicht einmal nachweisen, dass sie überhaupt Antigenschnelltests gekauft haben, wie NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichteten.
Es genüge, wenn sie den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen die nackte Zahl der Getesteten ohne jeglichen Beleg übermittelten – danach fließe Geld. Hintergrund des Problems ist dem Bericht zufolge die Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Dort heiße es ausdrücklich, dass die zu übermittelnden Angaben „keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen“ dürfen.
Wer kostenlose Bürgertests anbieten will, braucht dazu meist kaum Voraussetzungen, wie der Bericht ausführt: Ein Onlinekurs über die Abstrichentnahme reicht vielerorts aus, dann könne beim Gesundheitsamt einen Antrag auf Eröffnung eines Testzentrums gestellt werden. Dies werde meist ohne Schwierigkeiten genehmigt.
Abrechnen können die Teststellen pro Bürgertest 18 Euro. Einen Überblick, wie viel Geld inzwischen für diese Tests ausgegeben wurden, ist dem Bericht zufolge schwer zu bekommen. Baden-Württemberg habe mitgeteilt, dass es im April 62 Millionen Euro waren, in Bayern seien es bis Mitte Mai mehr als 120 Millionen Euro gewesen. Verteilt wird das Geld über die Kassenärztlichen Vereinigungen, die es wiederum aus Steuermitteln erstattet bekommen.
Die drei Medien berichteten über Recherchen in mehreren nordrhein-westfälischen Testzentren. Sie glichen die dortigen Abläufe mit einer internen Datenbank des Landes ab, in der die Meldungen der durchgeführten Tests verzeichnet sind. Demnach zählten die Journalisten jeweils deutlich weniger Besucher in den Testzentren als anschließend an das Land gemeldet wurden.
Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums teilte den drei Medien mit, dass die Teststellenbetreiber zwar keine Daten über Namen der Getesteten oder Einkaufsbelege der Tests einreichen müssen. Sie müssten diese Unterlagen aber selbst aufbewahren.
Fälle, dass Testzentren mehr Tests melden als tatsächlich durchgeführt werden, seien dem Gesundheitsministerium bisher „nicht bekannt geworden“. Wenn sich allerdings Anhaltspunkte für Abrechnungsbetrug ergeben, könnten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Fälle prüfen.
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