Politik

Berlin/Brandenburg: Staatsvertrag zum klinischen Krebsregister tritt heute in Kraft

  • Freitag, 1. Juli 2016
/dpa
dpa

Berlin – Ab dem 1. Juli 2016 müssen Berliner Ärzte und Zahnärzte neu diagnostizierte bösartigen Tumorerkrankungen einschließlich ihrer Frühstadien und gutartiger Tumoren des zentralen Nervensystems melden. Denn heute tritt der Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Einrichtung und den Betrieb eines klinischen Krebsregisters (KKR) in Kraft. Als einzige Bundesländer schlossen sich Berlin und Brandenburg für das neue Register zusammen, weil bis zu 20 Prozent der Brandenburger Patienten in der Hauptstadt behandelt werden. Berliner Fälle werden ab morgen angenommen.

„Das klinische Krebsregister liefert mit vollständigen individuellen Behandlungsverläufen nicht nur wertvolle Informationen für die individuelle Behandlung von Patientinnen und Patienten, die zum Beispiel bei Tumorkonferenzen genutzt werden können“, erklärte der Berliner Gesundheitssenator Mario Czaja. Es liefere auch Aussagen zur Versorgungsqualität und zu den Erfolgen verschiedener Behandlungsmethoden sowie Daten für die Krankenhausplanung und die Versorgungsforschung. „Der Nutzen hängt aber entscheidend von der Datenqualität ab. Wir brauchen dafür eine Meldequote von über 90 %.“

Ab dem 1. Juli 2016 wird auch die bisherige Meldepflicht an das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen (GKR) weitgehend abgeschafft und durch die Meldepflicht an das KKR ersetzt. Damit soll die Umstellung der Meldepflicht so einfach wie möglich gemacht werden. Ausgenommen von der Meldepflicht sind lediglich nicht-melanotische Hauttumoren und ihre Frühstadien sowie die Fälle, die an das Deutsche Kinderkrebsregister zu melden sind.

Für jede vollständige Meldung zahlt das KKR spätestens sechs Monate nach Eingang als Entschädigung für den mit der Meldung verbundenen Aufwand eine Meldevergütung. Deren Höhe bestimmt sich nach den bundeseinheitlich festgelegten Meldevergütungen. Die Meldungen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Eintritt des jeweiligen Meldeanlasses an das KKR zu übermitteln. Eine verspätete, unvollständige oder unrichtige Übermittlung kann ebenso wie ein Unterlassen der Meldung als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Finanzierung und Sitz des klinischen Krebsregisters
Das KKR wird von einer eigens zu diesem Zweck von der Landesärztekammer Brandenburg gegründeten gGmbH mit Sitz in Cottbus betrieben. Die Fachaufsicht übt das für Gesundheit zuständige Ministerium des Landes Brandenburg im Einvernehmen mit der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin aus.

Das KKR unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Nur wenige Personen, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, haben Zugang. Sitz der Registerstelle Berlin wird in der Potsdamer Straße 182 sein, die voraussichtlich im August ihre Arbeit aufnehmen können.

Die Errichtungskosten und Betriebskosten tragen die beiden Länder, wobei letzteres sich auch über die Registerpauschale finanzieren wird. Diese zahlen die Krankenkassen für jeden im KKR erfassten Neuerkrankungsfall. Die privaten Krankenversicherungen und auch die Beihilfeträger des Bundes und der beiden Länder wollen sich ebenfalls beteiligen. Finanzielle Unterstützung erhalten die Länder zudem von einem Förderprogramm der Deutschen Krebshilfe.

gie

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