Berlin will Beamten Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erleichtern

Berlin – Ab dem ersten Quartal kommenden Jahres sollen auch Beamte in Berlin eine sogenannte pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Senat gestern auf Vorlage von Finanzsenator Matthias Kollatz beschlossen.
Im Augenblick sind die meisten Beamten in Deutschland privat krankenversichert. Behandlungskosten werden für sie zu 50 bis 70 Prozent vom Staat als sogenannte Beihilfe übernommen, den Rest bezahlt die private Krankenversicherung (PKV).
Hamburg hatte 2018 als erstes Bundesland einen Zuschuss des Arbeitgebers zur GKV in Form der pauschalen Beihilfe eingeführt. Attraktiv sei das Modell insbesondere für Beamte mit Familie, da sie von einkommensabhängigen Beiträgen und der beitragsfreien Familienmitversicherung profitierten, sagte ein Hamburger Behördensprecher. Zudem sei die pauschale Beihilfe ein Schutz vor Beitragsüberforderung im Alter.
„Die pauschale Beihilfe ist ein wichtiger Beitrag zur Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Je nach Lebenssituation können Beihilfeberechtigte künftig selbst über die Mitgliedschaft entscheiden“, sagte Kollatz.
Insbesondere neu eingestellte Beamten, die in der GKV versichert seien, könnten die Pauschale beantragen. Bereits beschäftigte Beamte sowie Versorgungsempfänger, die sich für eine freiwillige Versicherung in der GKV entschieden haben, seien ebenfalls antragsberechtigt.
„Entsprechende Angebote der privaten Krankenkassen können auch gewählt werden“, betonte Kollatz. Sind die Betreffenden in einer privaten Krankenvollversicherung versichert, kann die pauschale Beihilfe ebenfalls beantragt werden. Sie erhalten dann höchstens die Hälfte des Beitrages für den Basistarif – Art, Umfang und Höhe entsprechen dabei den Leistungen der GKV.
Das Gesetzgebungsverfahren in Berlin sieht nun vor, dass der Rat der Bürgermeister Gelegenheit hat, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. In einem weiteren Schritt muss das Abgeordnetenhauses die Zustimmung erteilen. Sollte dies erfolgen, soll das Gesetz rückwirkend bereits ab Anfang 2020 gelten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: