Berliner Ärzte können ab Januar Fallzahlen ohne Honorarverluste reduzieren

Berlin – Ab kommendem Jahr müssen Berliner Arztpraxen nur noch so viele Patienten medizinisch versorgen, wie sie gegenüber den Krankenkassen auch abrechnen können. Darauf hat sich die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin geeinigt.
Damit sendet die KV Berlin ein deutliches Signal in Richtung Politik und Kassen. „Wir erwarten, dass das ambulante System nicht weiter kaputtgespart wird. Es geht schlichtweg um die Zukunft der ambulanten Versorgung.“
Der veränderte Honorarverteilungsmaßstab reduziert ab kommendem Jahr das Regelleistungsvolumen der Praxen um zehn Prozent, erhöht zugleich jedoch die Fallwerte. So bleibt das Budget für die einzelne Praxis trotz der Zahl weniger Behandlungsfälle gleich.
„Wir wollen mit diesem Schritt der Politik und den Krankenkassen klarmachen, dass etwas passieren muss, damit die ambulante Versorgung nicht an die Wand gefahren wird“, erklärten VV und der KV-Vorstand.
Bisher habe man – im Interesse der Patientenversorgung – darüber hinweggesehen, dass in Berlin nicht alle erbrachten ärztlichen Leistungen zu 100 Prozent bezahlt würden. Seit Jahren liege die Leistungserbringung etwa 20 Prozent über der mit den Kassen vereinbarten bezahlten Leistungsmenge.
„Das geht so nicht mehr. Die Ausgaben für Personal, Mieten, Energie und Ausstattung steigen immer weiter an, aber die Honorarentwicklung hält mit dieser Kostenexplosion nicht Schritt. Jede andere Branche hätte in dieser Situation schon längst die Reißleine gezogen“, heißt es weiter.
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