Berliner Krankenhäuser sollen mehr Freiheiten bei Investitionen erhalten
Berlin – Das Land Berlin möchte die Krankenhausförderung umstellen. Der Senat hat dazu heute einen von Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Hintergrund ist die sogenannte duale Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland: Die Krankenkassen übernehmen die laufenden Behandlungskosten, die Länder die Investitionen.
Sogenannte Investitionspauschalen sollen in Berlin jetzt die Krankenhausförderung entbürokratisieren und den Häusern mehr Eigenverantwortung geben. „Künftig sollen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht mehr für einzelne Maßnahmen in den Krankenhäusern vergeben werden“, erläuterte Czaja. Stattdessen sollen die Krankenhäuser jährliche Pauschalbeträge erhalten, die sie nach ihrem Ermessen für Investitionen einsetzen können.
Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) unterstützt das Vorhaben. „Allein eine Änderung der Fördersystematik behebt allerdings nicht die gravierenden Probleme in der Investitionsfinanzierung in Berlin“, betonte die Vorstandsvorsitzende der BGK, Brit Ismer.
Im Augenblick sieht der Berliner Haushalt Investitionen für die Berliner Kliniken von 70 Millionen Euro 2014 und 77 Millionen Euro 2015 auf (ohne Charite und ohne Schuldendienst). Dringend nötig sind laut einer gemeinsamen Analyse der Senatsgesundheitsverwaltung und der BKG aus dem Jahr 2011 allerdings deutlich über 200 Millionen Euro pro Jahr.
„Das Land Berlin muss zumindest in einem ersten Schritt das bundesdurchschnittliche Investitionsniveau in Höhe von rund 140 Millionen Euro erreichen“, fordert der Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft, Uwe Slama.
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