Neues Verfahren zur Verteilung der Krankenhausinvestitionsmittel
Berlin – Pauschale Investitionsmittel können künftig besser an Krankenhäuser verteilt und gezielt den Leistungen zugeordnet werden. Gelingen soll das durch sogenannte leistungsgerechte Investitionspauschalen, die sich am konkreten Krankenhausfall orientieren. Die vertragliche Grundlage dafür haben der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) jetzt unterzeichnet.
Den Institutionen zufolge steht es den Bundesländern frei, ob und wenn ja, wie intensiv sie das neue Instrument nutzen. Sie könnten selbst entscheiden, bis zu welchem Anteil sie ihre pauschalen Investitionen auf das neue Verfahren umstellen oder – auch das sei möglich – ganz darauf verzichten und beim bisherigen Modus bleiben.
Der Katalog der Investitionspauschalen 2014 basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Damit sei es erstmals möglich, den Investitionsanteil den Krankenhausleistungen differenziert zuzuordnen, so die Vertragspartner. Die Höhe der Pauschalen hänge dabei von den im jeweiligen Bundesland bereitgestellten Finanzmitteln ab.
„Diese erste Version des Katalogs wird sicher in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden“, erklärten die Unterzeichner. Anknüpfungspunkte wären etwa ein auch bei den Krankenhausleistungen vorhandener Verweildauerbezug, eine Analyse der Investitionspauschalen für Universitätskliniken und eine Ausweitung auf psychiatrische beziehungsweise psychosomatische Kliniken.
Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die Krankenkassen tragen Betriebskosten wie etwa die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich. Demzufolge kann das neue System nur jene Gelder erfolgreich verteilen, die von den Bundesländern als Finanzier von Investitionen auch tatsächlich bereitgestellt werden.
Bundesländer kommen ihrer Verantwortung nicht nach
Gerade bei den Klinikinvestitionen kämen aber viele Bundesländer ihrer Verantwortung seit Jahren nicht mehr nach, kritisierten DKG, GKV-Spitzenverband und PKV-Verband. So sei das Verhältnis der öffentlichen Fördermittel zu den Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 25 Prozent Anfang der 70er Jahre auf unter vier Prozent 2013 gesunken
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