Ärzteschaft

Berufsanerkennung in Bayern nur noch mit Sprachprüfung

  • Freitag, 11. März 2022
/fizkes, stock.adobe.com
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Amberg – Menschen, die ihre ausländischen Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen in Bayern aner­kennen lassen wollen, müssen ab Mai eine Fachsprachenprüfung ablegen. Diese ist künftig fester Be­standteil des Berufsanerkennungsverfahrens.

„Die Sprache ist neben der Fachkenntnis der Schlüssel, um Patienten und Pflegebedürftige gut versorgen zu können“, sagte Achim Uhl, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Pflege (LfP). Dazu komme: Fach­be­zogene Sprachkenntnisse in Wort und Schrift seien auch unerlässlich dafür, dass die Zusammenarbeit zwischen allen Gesundheitsberufen reibungslos funktioniere.

„Die einheitliche Fachs­prachenprüfung ist deshalb ein wichtiger Baustein, mit dem wir die Gesund­heitsversorgung in Bayern weiter verbessern“, so Uhl. Denn mit der Prüfung würden die für die Ausübung der Berufstätigkeit notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen.

Laut LfP wird die Prüfung aus drei Teilen bestehen – zwei mündlichen und einem schriftlichen. Jeder Teil soll 20 Minuten dauern. Im ersten Teil der mündlichen Prüfung ist ein Berufsangehöriger-Patienten-Ge­spräch vorgesehen.

Der zweite mündliche Teil ist ein Gespräch zwischen Berufsangehörigen. Hierdurch soll abgeprüft wer­den, ob zum Beispiel ein Therapeut im Gespräch mit einem Arzt das nötige Fachvokabular beherrscht. Im schriftlichen Teil müssen die Prüflinge schließlich ein Schriftstück anfertigen, wie es im jeweiligen Be­rufsalltag auch immer wieder erstellt werden muss.

Zunächst ist die Prüfung für alle Physio- und Ergotherapeuten verpflichtend, die ab 1. Mai einen Antrag auf Berufsanerkennung stellen. Nach und nach folgen dann die weiteren Gesundheitsfachberufe.

hil/sb

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