Berufsverband fordert angemessene Vergütung für Psychotherapeuten in Ausbildung

Berlin – Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) fordert, die Vergütung der Praktischen Tätigkeit für Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) während des Psychiatriejahres in Höhe von 1.000 Euro auch zu zahlen. Zu „zögerlich“ erfolge die Umsetzung der im Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz beschlossenen Übergangsregelungen, die zum 1. September in Kraft getreten sind.
„Eine Verbesserung der prekären Ausbildungsumstände von PiA wird so nicht erreicht“, heißt es in einer Resolution der Delegiertenversammlung des bvvp, die vorgestern stattfand.
Psychotherapeuten in Ausbildung sollen nach den Übergangsregelungen während des Psychiatriejahres eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat erhalten. Einige Krankenhäuser haben PiA auch vor Inkrafttreten der im Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz bereits entsprechend vergütet, andere zahlen deutlich weniger oder entlohnen gar nicht.
Für die Krankenhäuser entstehen entsprechend des Gesetzes hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Die Krankenkassen müssen die Mindestvergütung von 1.000 Euro refinanzieren, unabhängig von dem tatsächlichen Entgelt, das die Kliniken zahlen.
Höhere Vergütung als 1.000 Euro gefordert
Darüber hinaus fordert der bvvp eine höhere Vergütung. „Die 1.000 Euro-Regelung ist faktisch eine Vergütung unterhalb des Mindestlohns“, heißt es in der Resolution. Angemessen sei eine Vergütung gemäß des Grundberufes der PiA.
„Die reale Arbeit der Psychotherapeuten in Ausbildung unterscheidet sich zum überwiegenden Teil nicht von der Tätigkeit der Kollegen in regulärer Anstellung. PiA befinden sich nicht in einer Ausbildung zur Psychologen oder zur Pädagogen, sondern sind mit dem Abschluss ihres Studiums vollwertige Fachkräfte“, sagt Elisabeth Dallüge, Sprecherin des Jungen Forum des bvvp.
Entsprechend sollte eine Anstellung mit angemessener Vergütung nicht als Widerspruch zum Ausbildungscharakter der Psychotherapeutenausbildung betrachtet werden, so die Forderung des bvvp.
Außerdem fordern die Delegierten von den Ausbildungsinstituten, PiA auch tatsächlich in Höhe von 40 Prozent an den Honoraren zu beteiligen. Dies sollte ohne weiteren Abzug von Kosten, beispielsweise für Supervision oder Selbsterfahrung, geschehen. Die entsprechende Regelung ist am 23. November 2019 in Kraft getreten. „Institute, die noch keine 40 Prozent ausbezahlen, sollen dies ab sofort und auch rückwirkend tun“, heißt es in der Resolution.
Es sei hierfür keine Vertragsveränderung notwendig und der höheren Honorarbeteiligungen institutsseitig dürfe nicht durch eine Erhöhung der Ausbildungsgebühren begegnet werden, erläuterte der bvvp Bundesvorsitzender Benedikt Waldherr.
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