Ärzteschaft

Psychotherapeuten wollen Verbesserungen für PiA

  • Mittwoch, 7. Oktober 2020
/New Africa, stock.adobe.com
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Berlin – Rund einen Monat nach Inkrafttreten des Psychotherapeuten-Ausbildungs­re­form­­gesetz (PsychThG-AusbRefG) sieht die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) dringenden Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen zu den Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA).

Ein detaillierter Forderungskatalog des Verbands sieht vor allem Korrekturen in der Ver­gü­tung und Sozialversicherung von PiA vor. „Bis 2035 werden noch viele PiA ihre Ausbil­dung nach altem Muster durchführen. Sie dürfen nicht durchs Raster fallen“, sagte der DPtV-Bundesvorsitzende Gebhard Hentschel.

Studien zufolge werden PiA für anspruchsvolle Tätigkeiten eingesetzt – von Anamnesen über Behandlungsplanungen bis zu Einzel- und Gruppentherapien und Entlassberichten.

„Sie arbeiten entsprechend ihrer Hochschulausbildung, werden aber nicht wie Akade­mi­ker bezahlt“, kritisiert auch die stellvertretende DPtV-Bundesvorsitzende Barbara Lubisch.

Die im Gesetz verankerten 1.000 Euro seien bei weitem nicht genug und lägen unter dem gesetzlichen Mindestlohn. PiA behandeln auch in den Ambulanzen der Ausbildungsinsti­tute Patienten und sollen dafür laut Gesetz 40 Prozent der Vergütung erhalten.

Die Reali­tät sieht laut DPtV anders aus. „Wir erfahren von PiA, dass sich seit November 2019 wenig für sie geändert habe“, berich­tet Lubisch. Es gebe weder Anspruch auf eine individuelle Auszahlung von 40 Prozent der Vergütung für die geleistete Krankenbe­handlung, noch auf die transpa­rente Darlegung dieses Vergütungsanteils.

Die DPtV fordert deshalb einen individuell von den PiA einklagbaren Anspruch im Gesetz.

Zudem seien viele PiA in der praktischen Ausbildung zuweilen nicht über ihren Arbeit­geber sozialversichert und müssen sich über Angehörige oder zusätzliche Jobs versichern. „Das ist eine unzumutbare Situation“, sagte Hentschel. „Eine Versicherungspflicht muss in beiden Ausbildungsteilen gesetzlich garantiert werden.“

hil/sb

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