Psychotherapeuten wollen Verbesserungen für PiA

Berlin – Rund einen Monat nach Inkrafttreten des Psychotherapeuten-Ausbildungsreformgesetz (PsychThG-AusbRefG) sieht die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) dringenden Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen zu den Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA).
Ein detaillierter Forderungskatalog des Verbands sieht vor allem Korrekturen in der Vergütung und Sozialversicherung von PiA vor. „Bis 2035 werden noch viele PiA ihre Ausbildung nach altem Muster durchführen. Sie dürfen nicht durchs Raster fallen“, sagte der DPtV-Bundesvorsitzende Gebhard Hentschel.
Studien zufolge werden PiA für anspruchsvolle Tätigkeiten eingesetzt – von Anamnesen über Behandlungsplanungen bis zu Einzel- und Gruppentherapien und Entlassberichten.
„Sie arbeiten entsprechend ihrer Hochschulausbildung, werden aber nicht wie Akademiker bezahlt“, kritisiert auch die stellvertretende DPtV-Bundesvorsitzende Barbara Lubisch.
Die im Gesetz verankerten 1.000 Euro seien bei weitem nicht genug und lägen unter dem gesetzlichen Mindestlohn. PiA behandeln auch in den Ambulanzen der Ausbildungsinstitute Patienten und sollen dafür laut Gesetz 40 Prozent der Vergütung erhalten.
Die Realität sieht laut DPtV anders aus. „Wir erfahren von PiA, dass sich seit November 2019 wenig für sie geändert habe“, berichtet Lubisch. Es gebe weder Anspruch auf eine individuelle Auszahlung von 40 Prozent der Vergütung für die geleistete Krankenbehandlung, noch auf die transparente Darlegung dieses Vergütungsanteils.
Die DPtV fordert deshalb einen individuell von den PiA einklagbaren Anspruch im Gesetz.
Zudem seien viele PiA in der praktischen Ausbildung zuweilen nicht über ihren Arbeitgeber sozialversichert und müssen sich über Angehörige oder zusätzliche Jobs versichern. „Das ist eine unzumutbare Situation“, sagte Hentschel. „Eine Versicherungspflicht muss in beiden Ausbildungsteilen gesetzlich garantiert werden.“
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