Berufsverband warnt vor Versorgungsdefiziten in der HNO-Kinderchirurgie

Neumünster – Anlässlich der Krankenhausreform (KHVVG) warnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) vor Problemen in der HNO-Kinderchirurgie.
„Die Versorgungslage ist äußerst besorgniserregend“, sagte Verbandspräsident Jan Löhler. „Mit dem KHVVG droht ein Kahlschlag bei den HNO-Belegabteilungen. Gleichzeitig kündigen viele Krankenhäuser OP-Verträge mit HNO-Ärzten. Im Zusammenspiel mit der defizitären Vergütung im ambulanten Bereich fehlen dringend benötigte Kapazitäten für die operative HNO-ärztliche Versorgung der Bevölkerung, darunter insbesondere die HNO-Kinderchirurgie“, schreibt der Berufsverband in einem Brief an Politik, Kassen und Verbände.
„Allein in Nordrhein-Westfalen schließen in den nächsten Wochen 31 HNO-Belegabteilungen. In den Abteilungen wurden über 4.000 ambulante Operationen durchgeführt, mit einem Großteil an Mandel- und Mittelohroperationen bei Kindern“, so der Verband weiter. Um Versorgungsdefizite zu verhindern, müsse die Politik umgehend handeln.
Der HNO-Berufsverband weist darauf hin, dass man bereits seit mehreren Jahren auf den Versorgungsengpass bei Eingriffen zur Verkleinerung der Rachenmandeln (Adenotomie) und der Gaumenmandeln (Tonsillotomie) sowie der Paukenröhrcheneinlage hinweise. Ursächlich sei die „unzureichende Abbildung der OP-Kosten in der ambulanten Vergütung“. Da immer weniger HNO-Operateure den Eingriff anbieten, komme es seit Jahren zu langen Wartezeiten auf einen OP-Termin.
Die ohnehin angespannte Lage verschärfe sich durch die absehbaren Folgen der Krankenhausreform, heißt es im Brief des Verbandes. „Wie in Nordrhein-Westfalen aktuell zu beobachten ist, führen die in der regionalen Krankenhausplanung gestellten Anforderungen zu Personalstärke und Mindestfallzahlen zu einer großflächigen Schließung der belegärztlichen HNO-Abteilungen.“ Alle der bereits heute oder demnächst geschlossenen HNO- Belegabteilungen erbrächten unter anderem auch Mandel- und Mittelohroperationen bei Kindern.
Der Wegfall dieser Kapazitäten könne unter den derzeitigen Bedingungen weder durch ambulante OP-Zentren noch durch die stationäre Klinikaufnahme mit Übernachtung durch die verbliebenen Abteilungen aufgefangen werden. Ähnliche Auswirkungen des KHVVG auf das Belegarztwesen drohten in weiteren Bundesländern – darunter insbesondere in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg.
Aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage der Kliniken komme es darüber hinaus in zahlreichen Häusern zur Kündigung von OP-Kapazitäten für ambulante HNO-ärztliche Eingriffe durch die Krankenhausleitungen.
Mit Blick auf das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei die Vernachlässigung der ambulanten operativen Strukturen nicht nachvollziehbar, schreibt der Verband weiter. Komme es aufgrund fehlender ambulanter OP-Termine zur stationären Aufnahme der Kinder, koste der Eingriff rund fünfmal so viel wie im ambulanten Setting. Eine mögliche Lösung liege in einer Überführung der Mandel- und Mittelohroperationen in den Katalog der Hybrid-DRG.
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