Vermischtes

Berufungsprozess um Rauswurf von rauchendem Mieter im Dezember

  • Donnerstag, 15. August 2013

Düsseldorf – Der Düsseldorfer Rechtsstreit um den fristlosen Rauswurf eines rauchenden Mieters geht in die nächste Runde: Vor dem Landgericht Düsseldorf findet am 19. Dezember die Berufungsverhandlung in dem umstrittenen Fall statt, wie das Gericht heute mitteilte. Mit der Berufung geht der 75-jährige Mieter Friedhelm Adolfs gegen ein Urteil des Amtsgerichts vor, das den starken Raucher Ende Juli zur Räumung seiner Wohnung verurteilt hatte. (Az. 21 S 240/13)  

Das Verfahren vor dem Düsseldorfer Amtsgericht hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die Vermieterin hatte dem Rentner gekündigt, weil sein Zigarettenrauch ins Treppenhaus ziehe und dadurch andere Mieter unzumutbar belästigt würden.

Dafür sei Adolfs verantwortlich, denn er habe zuletzt sein Lüftungsverhalten geändert und seine Holzrolläden nicht mehr geöffnet. Das Amtsgericht entschied in erster Instanz, Belästigung durch Zigarettenrauch sei ein Kündigungsgrund. Allerdings wies das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele.

afp

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