Räumungsklage gegen starken Raucher beschäftigt Amtsgericht
Düsseldorf – Auch durch das Rauchen in der eigenen Wohnung kann sich ein Raucher unter bestimmten Voraussetzungen juristische Schwierigkeiten einhandeln. Das Amtsgericht Düsseldorf lehnte nach Angaben eines Sprechers den Antrag eines Mieters auf Prozesskostenhilfe ab, mit der sich der starke Raucher gegen eine Räumungsklage zur Wehr setzen will.
Das juristische Vorgehen des gekündigten Mieters habe „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“, befand der Amtsrichter. Dem Mann war gekündigt worden, weil von seiner Wohnung eine unzumutbare Geruchsbelästigung ausging. (Az. 24 C 1355/13)
Der Gerichtssprecher hob heute hervor, es handele sich um einen Einzelfall, aus dem „keine allgemeinen Schlüsse“ gezogen werden könnten – etwa auf eine mögliche grundsätzliche Unzulässigkeit des Rauchens in den eigenen vier Wänden. Unstrittig ist demnach zwischen Kläger und Beklagtem, dass von der Wohnung des fristlos gekündigten Mannes tatsächlich ein für die Nachbarn nicht zumutbarer Geruch ausgeht.
Der gekündigte Raucher und langjährige Mieter macht in dem Rechtsstreit dennoch ein Gewohnheitsrecht für sich geltend. Dagegen begründete der Amtsrichter die Verweigerung der Prozesskostenhilfe unter anderem mit der veränderten Beurteilung der Gefahren, die vom Passivrauchen ausgehen. Der Fall soll nun am 24. Juli vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verhandelt werden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: