Starkes Rauchen kann Kündigungsgrund sein

Düsseldorf – Starke Raucher sollten in ihrer Mietwohnung häufig zum Lüften die Fenster öffnen – zieht der Qualm durchs Treppenhaus, kann der fristlose Rauswurf drohen. Dies geht aus dem am Mittwoch verkündeten Urteil im Düsseldorfer Prozess um den bundesweit bekannt gewordenen Rentner Friedhelm Adolfs hervor, dem nach 40 Jahren die Wohnung gekündigt worden war. Belästigung durch Zigarettenrauch sei ein Kündigungsgrund, befand das Amtsgericht.(Az. 24 C 1355/13)
Offen blieb jedoch, was genau rechtlich als Belästigung durch einen rauchenden Mieter zu werten ist: Aus formalen Gründen war das Gericht nicht in eine Beweisaufnahme eingetreten. In dem vorliegenden Fall hatte Adolfs Vermieterin dem starken Raucher fristlos die Wohnung gekündigt, weil sein Zigarettenqualm ins Treppenhaus ziehe und so andere Mieter unzumutbar belästigt würden.
Gegen die Räumungsklage der Vermieterin setzte sich der 75-Jährige juristisch zur Wehr. Allerdings wiesen der Mieter beziehungsweise seine Anwältin erst zu einem späten Zeitpunkt in dem Verfahren den Vorwurf zurück, dass der Rentner für eine Geruchsbelästigung der anderen Mieter verantwortlich sei.
Der Düsseldorfer Amtsrichter Tobias Rundel entschied nun, dass diese neuen Angaben des Rentners verspätet gemacht worden seien – mit der rechtlichen Folge, dass die Geruchsbelästigung in dem Zivilverfahren als unstrittig gilt und vom Gericht daher auch nicht überprüft werden musste.
Dennoch machte das Amtsgericht in dem Einzelfall-Urteil einige grundsätzliche Bemerkungen zum Rauchen in den eigenen vier Wänden. Ein Mieter dürfe zwar in seiner Wohnung rauchen – dies sei vom vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gedeckt. Der Vermieter eines Mehrparteienhauses müsse es jedoch nicht dulden, dass Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer „unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung“ führe.
Körperliche Unversehrtheit der anderen Mieter hat Vorrang
Ausdrücklich befand das Gericht, dass im Fall des gekündigten Rentners die körperliche Unversehrtheit der anderen Mieter Vorrang habe vor der „allgemeinen Handlungsfreiheit“ des Rauchers. Denn trotz Abmahnungen habe Adolfs seine Wohnung nur unzureichend gelüftet, so dass der Zigarettenrauch in das Treppenhaus gezogen sei. Dies wiederum habe zu einer „unzumutbaren und gesundheitsgefährdenden Geruchsbelästigung“ geführt.
Kein Gehör beim Amtsgericht fand der Rentner mit seinem Argument, er lebe schon seit vier Jahrzehnten in der Wohnung und habe immer schon geraucht. Der Richter verwies darauf, dass sich die Kündigung „nicht auf das Rauchen als Solches“ stütze: Die Vermieterin hatte dem Mann nämlich vorgeworfen, er habe zuletzt sein Lüftungsverhalten verändert und seine Holzrolläden nicht mehr geöffnet. Vor diesem Hintergrund könne der Raucher keine „jahrelange Duldung“ seines Verhaltens geltend machen, entschied das Gericht.
Obwohl das Urteil des Amtsgerichts noch nicht rechtskräftig ist, hat die Vermieterin von Adolfs nun einen Anspruch auf die Räumung der Mietwohnung. Um vorläufig wohnen bleiben zu können, muss der Rentner eine Sicherheitsleistung von 3.300 Euro hinterlegen. Der Rechtsstreit dürfte jedoch demnächst vor dem Düsseldorfer Landgericht fortgesetzt werden: Der 75-Jährige hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, den Instanzenweg ausschöpfen zu wollen.
Das Deutsche Krebsforschungszentrum begrüßte das Urteil als wichtiges Signal zum Schutz unbeteiligter Dritter bezeichnet. „Rauchen in Mietwohnungen ist generell ein Problem, durch ein solches Urteil können Wohnungsnachbarn besser geschützt werden“, sagte Martina Pöttschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) am Mittwoch in Heidelberg.
Wenn Dritte dem Rauch permanent ausgesetzt seien, stelle das eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung für sie dar, sagte Pöttschke-Langer. Keine Wohnung könne so gut abgedichtet werden, dass überhaupt kein Rauch aus ihr dringe, und wenn ein Mieter den Rauch durch die geöffnete Tür ins Treppenhaus ziehen lasse, sei das eine eine fatale Situation für die Nachbarn.
In den vergangenen Jahren sei die Anzahl der Anfragen aus der Bevölkerung an die Heidelberger Stabsstelle erheblich angestiegen, betonte die Medizinerin. „Wir erkennen eine deutliche Sensibilisierung der Menschen zu diesem Thema, viele sind nicht mehr bereit, sich dem Rauch anderer auszusetzen.“
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