Bescheide von Krankenkassen: Schriftlich und mit Rechtsbehelfsbelehrung

Düsseldorf – Gesetzlich Krankenversicherte sollten Bescheide von Krankenkassen grundsätzlich schriftlich und mit einer Begründung erhalten. Rechtsbehelfsbelehrungen sollten rechtlich bindend sein.
Das hat Antje Domscheit, Referatsleiterin für Grundsatzfragen der Krankenversicherung, Wettbewerb und sonstige Verträge im Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), heute auf einer digitalen Veranstaltung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) angemahnt.
Domscheit erläuterte, die derzeit geltenden, rechtlichen Vorgaben seien dafür nicht ausreichend. Sie wies darauf hin, dass zum Beispiel oftmals Rechtsbehelfsbelehrungen unter den Bescheiden von Krankenkassen fehlten. Sie halte es auch für essenziell, dass Krankenkassen auf ihren Internetseiten verständlich über verwaltungsrechtliche Fragen informieren.
Heike Morris, juristische Leiterin der UPD, appellierte an die Krankenkassen, Verwaltungsakte rechtlich sauber abzuwickeln. Allerdings versuchten die Krankenkassen ihrer Auffassung nach häufig den bürokratischen Weg durch Anrufe oder Zwischennachrichten bei den Versicherten abzukürzen.
Dieser Vorgehensweise verunsichere viele Versicherte, sagte sie. Die Menschen wollten einen formalen Bescheid und auch eine Begründung über eine Genehmigung oder Ablehnung einer Leistung in der Hand haben.
Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink machte deutlich, dass für die Versicherten „verlässliche Bescheide“ notwendig seien, mit denen sie dannauch „umgehen“ können.
Sie plädiere auch dafür, dass etwa die UPD automatisch unter den Bescheiden von Krankenkassen genannt werde, um direkt auf eine Anlaufstelle bei Problemen mit der Kasse aufmerksam gemacht zu werden. Sie spricht sich dafür aus, dass Anforderungen an die Krankenkassen gesetzlich festgehalten werden.
Karl-Josef Laumann (CDU), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), würde sich nicht gegen eine Art Krankenkassentransparenzgesetz wehren. Ein Gesetz ist seiner Meinung nach aber nicht zwingend. Wichtig sei, dass die Krankenkassen wichtige Statistiken offenlegen.
Für Laumann gehören dazu zum Beispiel die Ablehnungsquote bei Hilfsmitteln und Rehamaßnahmen oder die Frage, wie viele Widersprüche einer Krankenkasse vor den Gerichten standgehalten haben. „Das sollten die Kassen veröffentlichen“, so der Minister.
Rolf Buchwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/ Hamburg, stellte klar, dass einige Krankenkassen bereits sehr transparent seien. So hätten 25 Krankenkassen in Deutschland, davon alle elf AOKen, eine Rransparenzoffensive beschlossen.
Dort seien bereits die geforderten Statistiken einsehbar. „Wenn man solche Berichte zum Standard macht, muss es keine Gesetze geben, wenn es um Transparenz geht“, sagte er. Buchwitz wies ebenso odarauf hin, dass man sich in NRW mit dem Ministerium drauf verständigt habe, dass jeder Bescheid auch eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalte.
Mehr Beratung aber auch Transparenz benötigen Versicherte auch bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Auch hier wurde auf der virtuellen Konferenz dafür plädiert, Patientinnen und Patienten mehr in digitale Prozesse einzubinden und sie nicht zu sehr als „Kundin oder Kunde" zu betrachten.
Für NRW gelte beispielsweise, dass jedes Digitalprojekt mit Landesförderung die Auflage hat, die Patientenperspektive mit einzubeziehen, erklärte Rainer Beckers, Geschäftsführer für Telematik und Telemedizin (ZTG). Dabei sollte man vor allem darauf achten, wenig Vorurteile gegenüber Altersgruppen zu haben: „Seniorinnen und Senioren sind oft internetaffiner, als man sich das vorstellt“, erklärte Christian Juhra, Leiter der Stabsstelle Telemedizin an der Uniklinik Münster.
Generell stelle für alle Menschen und alle Berufsgruppen in der Medizin zunächst die technische Veränderung des Alltags eine Hürde dar, aber diese könne auch mit guten Argumenten überwunden werden. So beobachtete er während der Coronapandemie, dass der persönliche Kontakt zu Patienten und deren Angehörigen auch durch Videosprechstunden oder Zuschaltungen zu persönlichen Sprechstunden erhalten werden konnte. „Ein persönlicher Kontakt ist auch durch Telemedizin möglich.“
Bei der Frage der Verbreitung der elektronischen Patientenakte (ePa) sahen die Experten in der Diskussion die Lage noch schwierig: So sieht Marcel Weigand, Leiter Kooperation und digitale Transformation bei der UPD die ePa „noch nicht in der Versorgungsrealität angekommen.“
Viele Menschen könnten sich noch nicht vorstellen, wie diese Akte genutzt werden soll. Die Schere zwischen gut informierten und digital-affinen Patienten öffne sich bereits jetzt. Er plädierte dafür, dass die digital-affine Szene im Gesundheitswesen offener gegenüber denen sein müsse, die sich mit dem Thema noch nicht so intensiv beschäftigt haben.
Ebenso sollte der Erfolg der Videosprechstunden von 1,4 Millionen im ersten Halbjahr 2020 nicht überhöht werden: „Wir müssen sehen, dass wir etwa eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte haben, da ist die Zahl der Videosprechstunden noch überschaubar", erklärte Wiegand.
Allerdings könne die Digitalisierung im Gesundheitswesen künftig helfen, gerade chronische Krankheiten besser zu versorgen und den Gesundheitszustand zu überwachen. „Telemonitoring wird eine Riesenchance für die Betreuung chronisch Kranker. Hier können technisch Daten gesammelt werden, keiner muss auf dem Zettel zusammengeschriebene Werte analysieren", so Beckers.
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