Kassenärztliche Bundesvereinigung übermittelt Beihilfe-Beschwerde an EU-Kommission

Berlin/Brüssel – Bei der Europäischen Kommission in Brüssel ging heute eine Beschwerde über mutmaßliche rechtswidrige staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit der Krankenhausreform ein. Damit setzte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) seine entsprechende Ankündigung um.
Man wolle die durch die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in seiner geplanten Krankenhausreform angelegte Verschärfung der Wettbewerbsnachteile des ambulanten Bereichs gegenüber den Kliniken „nicht hinnehmen“, so die Vorstände der KBV, Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.
„Aus unserer Sicht ist es von grundlegender Bedeutung, dass alle Teilnehmer des Gesundheitswesens faire, gerechte und gleiche Rahmenbedingungen haben. Doch der viel zitierte Wettbewerb der ‚gleich langen Spieße‘ hat leider noch nie stattgefunden und wird durch die geplante Klinikreform des Bundesgesundheitsministeriums noch einmal zu Lasten und zum Nachteil der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ausgestaltet“, betonten die KBV-Vorstände heute.
Der Gesetzentwurf verstoße nach Einschätzung der KBV gegen Regelungen zum EU-Beihilferecht, weil er erneut eine finanzielle Förderung ausschließlich der Krankenhäuser vorsieht. „Wir haben diese Frage begutachten lassen. Unsere Sorge wurde dabei bestätigt. Wir gehen davon aus, dass die EU-Kommission bald reagieren wird.“
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