Krankenhausreform: Kassenärztliche Bundesvereinigung bekräftigt Gang nach Brüssel

Berlin – Das kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sieht eine aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einseitige finanzielle Förderung der Krankenhäuser vor. Deshalb will die KBV die Europäische Kommission einschalten. Sie soll prüfen, ob die Regelung gegen das EU-Beihilferecht verstößt.
„Es geht um die Frage, ob die im Krankenhausversorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Förderung aus dem Transformationsfonds tatsächlich gerecht ist. Denn dort werden Krankenhäuser mit sehr viel Geld gefördert bei der Herstellung von ambulanter Versorgung. Und das steht aus unserer Sicht im diametralen Gegensatz zu den Vorgaben der EU zu solcher Förderung“ erläuterte Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, im Interview mit „KV-on“, dem Videokanal der KBV.
Wenn eine Strukturfinanzierung mit Steuergeldern umgesetzt werden soll, dann müsse es sie „entweder auch für die ambulanten Kolleginnen und Kollegen geben oder es kann sie nicht geben“, so Hofmeister. Wenn beide Bereiche das Gleiche machen, also ambulant versorgen, müsse auch die Finanzierung und die Strukturbezahlung identisch sein – das sei bei den Planungen zum KHVVG nicht gegeben.
Deshalb solle die Europäische Kommission klären, ob diese Regelung mit EU-Recht vereinbar ist. „Voraussichtlich nächste Woche“ werde die Frage an die EU-Kommission herangetragen, sagte Hofmeister. Man erwarte bei den in Rede stehenden Summen, dass die Kommission relativ schnell reagiert und ein erstes Signal an die Bundesregierung gibt, ob das in Einklang mit dem EU-Recht ist oder nicht.
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