Politik

Bessere Palliativversorgung: Gröhe legt Gesetzentwurf vor

  • Mittwoch, 18. März 2015
Uploaded: 18.03.2015 19:26:30 by mis
dpa

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat früher als von vielen erwartet einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit Hilfe dessen die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessert werden soll. Er beruht im Wesentlichen auf Eckpunkten, die Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im November 2014 gemeinsam mit Jens Spahn (CDU) und Hilde Mattheis (SPD) formuliert hatte, den gesundheitspolitischen Sprechern ihrer Fraktionen im Bundestag, sowie mit Karl Lauterbach (SPD) und Emmi Zeulner (CSU).

Im Mittelpunkt steht das Ziel, Schwerkranke und Sterbende bestmöglich zu betreuen und zu versorgen. Vor allem sollen „weiße Flecken“ in der Versorgungslandschaft beseitigt werden, damit in Deutschland ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot verwirklicht werden kann. „In der Regelversorgung sind die Vernetzung von medizinischer und pflegerischer Versorgung sowie hospizlicher Begleitung und die Kooperationen zwischen verschiedenen Leistungserbringern noch zu wenig ausgeprägt“, heißt es im Entwurf.

Deshalb will das BMG per Gesetz unter anderem dafür sorgen, dass Ungleichgewichte bei der Ausstattung von Hospizen ausgeglichen werden. Dazu wird der tägliche Mindestzuschuss von knapp 200 auf gut 250 Euro erhöht. Außerdem  sollen die Krankenkassen künftig  95 statt bislang nur 90 Prozent der Hospizkosten für Erwachsene übernehmen. Weil Versicherte immer noch zu wenig über Beratungs- und Versorgungs­angebote der Hospiz- und Palliativversorgung wissen, sollen sie einen Rechtsanspruch erhalten, von ihrer Krankenkasse individuell dazu beraten zu werden.

Neue EBM-Ziffern für speziell qualifizierte Ärzte
Das BMG will auch die Grundlagen dafür schaffen, dass Vernetzung, Kooperation und das Bemühen um Qualität von Vertragsärzten in der Palliativversorgung zukünftig stärker finanziell gefördert werden. Dafür sollen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband entsprechende Vorgaben im Bundesmantelvertrag fixieren und danach den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) anpassen. Voraussetzung für die Abrechnung solcher neuen Leistungen soll eine spezifische Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte sein.

Der Gemeinsame Bundesausschuss soll durch Vorgaben für die Richtlinie über die Verordnung Häuslicher Krankenpflege zudem dafür sorgen, dass auch in diesem Bereich geeignete Leistungen für Schwerkranke und Sterbende aufgeführt und damit von allen Krankenkassen bezahlt werden. Damit Vertragsabschlüsse zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sich nicht unnötig in die Länge ziehen, ist vorgesehen, ein Schiedsverfahren hierfür zu installieren.

Pflegeheime sollen in Zukunft „eine koordinierte Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft gewährleisten, um die palliativ-medizinische Versorgung in den Einrichtungen zu verbessern“, so der Entwurf. Vertragsärzte, die sich an entsprechenden Koopera­tionsverträgen beteiligen, würden dafür eine „unbefristete und obligatorische Vergütung im EBM“ erhalten. Das Geld dafür soll außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung bezahlt werden.

Die Leistungen von Palliativstationen in Krankenhäusern sollen gefördert werden. Ihnen wird die Option eingeräumt, anstelle von pauschalen DRG krankenhausindividuelle Sätze zu verhandeln, wenn sie eine Palliativstation vorhalten.

„Es ist gut, dass die Bundesregierung die Versorgung und Unterstützung sterbender Menschen verbessern will", erklärte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz. Gemeinsam müssten Ärzte, Kassen und die Politik dafür sorgen, dass es flächendeckende Angebote gebe, um den Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu helfen.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hatte gestern den Ausbau palliativ­medizinischer Angebote als wichtiges Signal vor dem Hinter­grund der aktuellen Sterbe­hilfe-Debatte bezeichnet. Die Erfahrung zeige, dass schwerkranke Menschen von ihrem Sterbe­wunsch abkämen, wenn sie sich geborgen und gut versorgt fühlten, sagte Montgomery.

Für die Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Vorlage Gröhes unzureichend. „Das grundsätzliche Problem in Deutschland löst der Gesetzentwurf von Gröhe nicht", sagte ihr Vorsitzender Eugen Brysch. Die Sterbenden in Pflege­einrichtungen erhielten kaum Palliativbegleitung. Deshalb müsse eine Pflegestufe für Sterbende in den Pflegeheimen eingeführt werden.

Rie

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