Ärzteschaft

Lob für neu definierte Mindestmerkmale für Palliativdienste im Krankenhaus

  • Montag, 15. August 2016

Berlin – Als erheblichen Fortschritt für die stationäre Versorgung schwerkranker Men­schen bewertet die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) die neu definierten Mindestmerkmale für Palliativdienste im Krankenhaus. Diese hatte das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) aktuell in Form einer eigenen Ziffer im Klassifikationssystem OPS 2017 festgelegt.

„Erstmals ist es gelungen, klare Kriterien für die Abrechenbarkeit und somit auch für die Planung und Gestaltung eines Palliativdienstes im Krankenhaus aufzustellen“ betonte DGP-Vorstandsmitglied Bernd-Oliver Maier. Zu begrüßen sei insbesondere die zukünftig flexible Erfassung des Zeitaufwands in Form einer einfachen Addition der Stunden, die vom Team des Palliativdienstes insgesamt geleistet wird. „Das ist eine wichtige Annähe­rung an die klinische Realität“, so Maier. Das wesentliche Ziel, palliativmedizinische Kom­petenz am Patientenbett deutlich spürbar werden zu lassen, werde durch den praxis­nahen Code nachdrücklich gefördert.

Maier ist sich sicher, dass es diese Regelung sämtlichen Abteilungen eines Kranken­hau­ses deutlich erleichtern kann, einen internen oder externen Palliativdienst zurate zu ziehen, sollte bei einem lebensbedrohlich erkrankten Menschen ein spezialisierter Ver­sor­gungsbedarf auftreten.

Eine zukunftsweisende Entscheidung sei außerdem, dem Team des Palliativdienstes ne­ben Ärzten und Pflegefachkräften erstmals mindestens einen Vertreter aus der Sozial­ar­beit/Sozialpädagogik, Psychologie/Psychotherapie oder Physiotherapie/Ergotherapie zu­zuordnen. Nur eine enge multiprofessionelle Zusammenarbeit im Team, so Maier, ge­währleiste eine umfassende Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen.

Die DGP will die Implementierung des neuen Angebots sorgfältig beobachten und wissenschaftlich begleiten. Es sei nun essenziell darauf zu achten, dass die verhan­delten krankenhausindividuellen und die ab 2019 bewerteten Zusatzentgelte die fachliche Qua­lität und die weiteren Strukturen auch kostendeckend gegenfinanzieren, hob DGP-Vize­präsident Christoph Ostgathe hervor. Hierfür werde sich die DGP einsetzen.

hil/

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