Betrag zur Finanzierung der Humangenetik aufgestockt

Berlin – Der Gesamtvergütungsbetrag zur Finanzierung der humangenetischen Diagnostik im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wird um 11,7 Millionen Euro aufgestockt.
Das teilte heute die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Verweis auf einen Beschluss des Bewertungsausschusses mit.
Demnach hat dieser seine jährliche Überprüfung der Mengenentwicklung für das laufende Jahr abgeschlossen.
Die Anpassung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfolge, um die Finanzierung der zunehmenden humangenetischen Diagnostik sicherzustellen, hieß es weiter.
Hintergrund ist ein Beschluss des Bewertungsausschusses aus dem Jahr 2020, wonach die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung im Bereich der Humangenetik für die folgenden fünf Jahre jährlich überprüft und angepasst wird.
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