Vermischtes

Betretungsverbot für Ungeimpfte rechtmäßig

  • Freitag, 29. Juli 2022
/picture alliance, Deroche Mylene, ABACA
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Hamburg – Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag einer ungeimpften Mitarbeiterin einer Röntgenpraxis zur Aufhebung eines gegen sie verhängten Betretungsverbots abgelehnt.

Die bereits am ver­gangenen Dienstag ergangene Entscheidung sei die erste im Zusammenhang mit der ein­richtungsbezogenen Corona­impfpflicht in Hamburg, teilte die Sozialbehörde gestern mit. Das Gericht wies den Antrag ab, da „keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestehen“, heißt es in dem Beschluss.

Wegen des fehlenden Impfschutzes gegen das Coronavirus war der Medizinischen Fachangestellten vom Be­zirksamt Mitte am 7. Juli untersagt worden, die Praxisräume zu betreten. Für jeden Fall einer Zuwider­handlung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro festgesetzt.

Dagegen hatte die Frau Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. „Das angefochtene Betretungsverbot erweist sich (...) als offensichtlich rechtmäßig“, beschloss hingegen das Gericht.

Laut der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssen medizinische und Pflegeeinrichtungen den Gesundheits­ämtern seit Mitte März ungeimpfte Mitarbeiter melden. Bei den Gesundheitsämtern der Hansestadt gingen nach Angaben der Sozialbehörde von knapp 1.000 Einrichtungen Meldungen mehr als 4.965 Personen ein, von denen kein Impfnachweis erbracht wurde. In etwa einem Dutzend Fälle seien bisher Betretungs­verbote ausgesprochen worden.

Kritik an der Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Coronaimpfpflicht kam unterdessen von der Hambur­gischen Pflegegesellschaft (HPG). Bisher habe kaum ein Betrieb von Konsequenzen für die nicht geimpften Beschäftigten berichtet, erklärte ihr Geschäftsführer, Martin Sielaff. Politik und Verwaltung setzten dadurch ein „desaströses Signal der Konse­quenz­enlosigkeit“.

„Weil die derzeitige einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht konsequent angewendet wird, fordert die HPG von der Hamburger Politik den Mut, die Umsetzung in Hamburg zum 30. September 2022 zu stoppen.“

In Hamburg werde die einrichtungsbezogene Impfpflicht konsequent umgesetzt, sagte dagegen Martin Helf­rich, Sprecher der Gesundheitsbehörde. Rund 3.000 Fälle seien abschließend bearbeitet worden, „indem die Betroffenen Nachweise nachgereicht haben, Zweifel ausgeräumt werden konnten oder die Personen nicht mehr in der Einrichtung tätig sind“.

Rund 1.100 Fälle seien noch in Prüfung, „zum Teil deswegen, weil Unterlagen von den Betroffenen nachge­fordert wurden beziehungsweise Stellungnahmefristen noch laufen“. In den kommenden Tagen und Wochen würden Ermessensentscheidungen in mehreren hundert Fällen zum Abschluss gebracht, und darauf basierend zahlreiche Entscheidungen getroffen, sagte er. Bei diesen Ermessensentscheidungen dürfte auch der Be­schluss des Verwaltungsgerichts eine große Rolle spielen.

dpa

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