Politik

Bislang keine Betretungsverbote in Schleswig-Holstein

  • Donnerstag, 11. August 2022
/dpa, Matthias Bein
/dpa, Matthias Bein

Kiel – In Schleswig-Holstein gibt es nach Angaben des Gesundheitsministeriums bislang keine Betretungs­ver­bote für Beschäftigte im Pflegebereich wegen Verletzungen der einrichtungsbezogenen Coronaimpfpflicht.

Mit Stand Mitte Juli seien einige Verfahren bereits abgeschlossen, da Impf- oder Genesenennachweise nach­ge­reicht worden seien, teilte ein Ministeriumssprecher heute mit. Andere Anhörungen liefen noch.

„Bisherige Abfragen des Landes haben gezeigt, dass die Gesundheitsämter die einrichtungsbezogene Impf­pflicht gewissenhaft umsetzen und die Meldungen priorisiert abarbeiten“, sagte der Sprecher.

Legen Beschäftigte die geforderten Nachweise nicht vor, dürfen sie weiterarbeiten, bis die Prüfung ihres Falls abgeschlossen ist. Das Gesundheitsministerium hatte Anfang März zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Leitlinie veröffentlicht.

dpa

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