Ärzteschaft

Betreuung psychisch Kranker: Ärztinnenverbände für Nachbesserungen von Richtlinie

  • Mittwoch, 20. Oktober 2021
/Prostock-studio, stock.adobe.com
/Prostock-studio, stock.adobe.com

Berlin – Der Verband Spitzenfrauen Gesundheit und der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) fordern Nach­besse­rungen an der Richtlinie „Berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychothera­peutischen Behandlungsbedarf“ (KSVPsych-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses.

In einem gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rufen sie das Bundes­mi­nisterium für Gesundheit (BMG) auf, die Richtlinie zu beanstanden. Den Verbänden kritisieren, dass laut der Richtlinie nur Ärzte oder Ärztinnen beziehungsweise Psychotherapeuten oder Psychotherapeutinnen mit vollem Versorgungsauftrag als sogenannte Bezugsperson fungieren sollen.

„Die Richtlinie in der vorgelegten Form bedeutet einen Rückschritt bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in medizinischen Berufen“, erklärte Christiane Groß, Präsidentin des DÄB. Viele Leistungserbrin­gen­den hätten reduzierte Versorgungsaufträge. „Sie werden durch die vorgeschlagene KSVPsych-RL unange­messen benachteiligt“, so Groß.

Negative Auswirkungen befürchten die beiden Verbände auch für die Patienten, denen die KSVPsych-RL eigentlich besser helfen soll. „Schon jetzt fehlt es an Behandlungsplätzen in der Psychotherapie“, sagte Cornelia Wanke, Co-Vorsitzende von „Spitzenfrauen Gesundheit“. Viele psychisch kranke Menschen müssten monatelang auf ihre Therapie warten. Da sei es wenig hilfreich, den Kreis derjenigen, die The­rapien anbieten würden, nur auf jene mit einem vollen Versorgungsauftrag zu beschränken.

Wanke kritisierte, die Richtlinie „dreht das Rad zurück, denn es sind überwiegend Frauen, die wegen familiärer Aufgaben ihre Versorgungsaufträge reduzieren“, so Wanke. Die beiden Verbände argumentieren, dass es auch mit einem reduzierten Versorgungsauftrag möglich ist, die betreffenden Menschen qualifiziert und umfassend zu behandeln.

Zuvor hatte auch der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) die Richtlinie auf seiner Bundesdelegiertenversammlung kritisiert.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung