Psychotherapeuten fordern höhere Vergütung für Versorgung psychisch schwer kranker Menschen

Berlin – Mehrere Verbände von Fachärzten und Psychotherapeuten haben eine höhere Vergütung gefordert, um die Richtlinie zur koordinierten berufsgruppenübergreifenden Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen (KSVPsych-Richtlinie) umsetzen zu können.
Die Richtlinie sei ein wichtiger Schritt, die Versorgung für dieser Patienten zu verbessern, heißt es in einem entsprechenden Positionspapier des Spitzenverbands ZNS (SpiZ), der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV).
Das Entstehen und Aufrechterhalten eines für diese Versorgungsform notwendigen Netzverbundes müsse auskömmlich finanziert werden. Die aktuellen finanziellen Möglichkeiten im Vertragsarztbereich sind den Organisationen zufolge aus verschiedenen Gründen nicht geeignet, vernetzte und multiprofessionelle patientenzentrierte Versorgung auf den Weg zu bringen.
„Durch die zu erwartende Reduzierung stationärer Behandlungen dieser Patientengruppe werden Mittel frei, die der Versorgung der Patienten in ihrem Lebensumfeld zugeführt werden müssen“, heißt es in dem Positionspapier.
Ein Versorgungsbereich mit ambulantem intensivierten medizinisch-psychotherapeutischem Spektrum könne nur entstehen und wachsen, wenn die dafür erforderlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Deshalb fordern die beteiligten Organisationen, dass die Leistungen der KSVPsych-Richtlinie müssen angemessen vergütet werden. Dabei sei der besondere Schweregrad der Erkrankung der Patienten und der über die Regelversorgung hinausgehende Aufwand zu vergüten. Zudem müssten formale Umsetzungshürden der Richtlinie beseitigt werden.
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