Psychotherapeuten fordern Überarbeitung der Richtlinie zur koordinierten strukturierten Behandlung
Berlin – Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) hat auf seiner Bundesdelegiertenversammlung die Richtlinie für die koordinierte und strukturierte Versorgung (KSVPsych-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dem Grundsatz nach begrüßt, fordert aber gleichwohl, diese zu überarbeiten.
Die Delegierten kritisieren, dass sich die Richtlinie nur schwer flächendeckend umsetzen lasse. Ein Problem sei der Mangel an Psychiatern und Psychosomatikern, auch Sozio- und Ergotherapeuten seien vielerorts rar.
„Bereits diese Hürden erschwerten die Umsetzung erheblich, umso mehr müssen die weiteren, in der Richtlinie formulierten Hemmnisse entschieden abgelehnt werden“, heißt es in einer Resolution der Bundesdelegiertenversammlung.
Die Delegierten kritisieren unter anderem, dass laut der Richtlinie nur Niedergelassene mit einem vollen, nicht jedoch mit einem halben Versorgungsauftrag die Rolle als Bezugstherapeut einnehmen könnten. Damit werde der überwiegende Teil der Psychotherapeuten von dieser wichtigen Funktion ausgeschlossen. Dies habe zur Folge, dass auch deren Patienten nicht die Wahl hätten, kritisiert der bvvp.
Die Delegierten betonten in ihrer Resolution, dass volle und halbe Versorgungsaufträge sich nicht hinsichtlich der Diagnosen ihrer Patienten unterschieden und die Organisation der Praxis nicht vom Umfang des Versorgungsauftrags abhänge.
Zudem ist laut den Delegierten nicht nachvollziehbar, dass die Psychotherapeuten verschiedene Aufgaben wie wöchentliche Kurztelefonate, aufsuchende Behandlungen oder Gespräche mit Bezugspersonen nicht selbst übernehmen dürften, sondern dafür zwingend eine Fachkraft beschäftigen sollen.
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