Betreuungsgerichte in Baden-Württemberg überlastet

Stuttgart – Die Betreuungsgerichte in Baden-Württemberg sind nach einem Medienbericht zunehmend überlastet. Grund sei ein Anstieg der Eilverfahren um etwa 300 pro Monat zwischen August und Dezember 2018, berichten Stuttgarter Nachrichten und Stuttgarter Zeitung und beziehen sich auf ein Papier des Justizministeriums.
Ursache für den deutlichen Anstieg der Eilverfahren sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Juli 2018, welches die Rechte von Psychiatriepatienten bei Fesselung gestärkt hat.
Nach dem Urteil (Az.: 2 BvR 309/15 und andere) dürfen Psychiatriepatienten für einen längeren Zeitraum nur nach einer richterlichen Entscheidung zeitweise gefesselt werden. Bisher reichte dazu meistens die Anordnung eines Arztes. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ in Baden-Württemberg in Teilen für verfassungswidrig.
Allein zur Abarbeitung der zusätzlichen Eilverfahren seien 20 neue Richterstellen nötig, hieß es in dem Papier weiter. Bei einem zu erwartenden Anstieg psychischer Erkrankungen werde die Anzahl dieser Entscheidungen weiter zunehmen, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU) den Zeitungen. Die Aufgabe führe „zwangsläufig zu weiterem Personalbedarf“.
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