Untreuevorwürfe: BGH hebt Freisprüche gegen Verantwortliche der KV Berlin auf

Leipzig – Das Gerichtsverfahren um eine mögliche Untreue der drei ehemaligen hauptamtlichen Vorstandsmitglieder der kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KVB), Angelika Prehn, Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke, sowie den ehemaligen Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Jochen Treisch, muss neu aufgerollt werden.
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Freisprüche aufgehoben. Der Vorwurf der Untreue müsse neu geprüft werden, entschied der BGH heute (Az.: 5 StR 553/19). Die Begründung des Landgerichts Berlin, wonach die Angeklagten nicht pflichtwidrig gehandelt hätten, habe revisionsrechtlicher Prüfung nicht standgehalten.
Nach Ansicht des 5. Senats des BGH beruht die Bewertung der 28. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin auf einer unzureichenden Auslegung der getroffenen Vereinbarungen, da für die strafrechtliche Bewertung maßgebliche Umstände aus dem Blick geraten seien.
So erscheine die Gewährung des Übergangsgeldes ohne tatsächlich erfolgten „Übergang“ als Leistung ohne Gegenleistung, was einen Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit öffentlicher Verwaltung nahelege, schreibt der BGH. Die Sache bedürfe deshalb einer neuen Verhandlung und Entscheidung.
Kein Ruhmesblatt fürs Landgericht Berlin
Die 28. Große Strafkammer hatte die vier ehemalige Funktionäre der KV Berlin Ende April des vergangenen Jahres vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden (Az.: 528 KLs 42/14).
Zwar hätten die Angeklagten durch die Auszahlung beziehungsweise Annahme von Übergangsgeldern 2011 gegen Vermögensbetreuungspflichten verstoßen. Der KV Berlin sei dadurch jedoch zu keinem Zeitpunkt ein Schaden entstanden. Auch ein diesbezüglicher Vorsatz sei bei den Angeklagten nicht festzustellen gewesen.
Die Staatsanwaltschaft wirft Prehn, Kraffel und Bratzke vor, mithilfe des VV-Chefs Treisch, zu Unrecht Übergangsgelder in Höhe von jeweils 183.000 Euro bezogen zu haben. Insgesamt soll der KV Berlin dadurch ein Schaden in Höhe von 549.000 Euro entstanden sein. Das Geld wurde später allerdings zurückgezahlt.
Prehn, Kraffel und Bratzke waren von 2005 bis Anfang 2011 als hauptamtliche Vorstände der KV tätig. Vertraglich wurde ihnen beim Ausscheiden aus dem Vorstand und dem Wiedereinstieg in die ärztliche Tätigkeit ein Übergangsgeld zugestanden.
Obwohl sie ihre Vorstandstätigkeit für weitere Jahre fortsetzten, sollten Anfang 2011 vom damals neugewählten Vorsitzenden der Vertreterversammlung die rückwirkende Änderung der Dienstverträge und die Auszahlung der Übergangsgelder gefordert haben. Dieser sei dem Drängen nachgekommen und habe die Auszahlung der Übergangsgelder angeordnet.
Der Fall liegt mittlerweile Jahre zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar 2014 Anklage erhoben. Das Landgericht Berlin lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens damals aber zunächst mit der Begründung ab, den Angeklagten könne nicht nachgewiesen werden, dass sie die Untreue vorsätzlich begangen hätten.
Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin hob das Kammergericht Berlin im November 2014 diese Entscheidung auf und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung beim Landgericht Berlin zu. Nachdem das Landgericht dann auf Freispruch entschieden hatte, hat der BGH diese Entscheidung nun wieder zurückgeholt. Nun muss sich eine andere Kammer des Landgerichts Berlin erneut mit dem Fall befassen.
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