Ärzteschaft

Untreuevorwürfe: BGH hebt Freisprüche gegen Verantwortliche der KV Berlin auf

  • Dienstag, 24. November 2020
BGH-Außenstelle in Leipzig /picture alliance/Hendrik Schmidt
BGH-Außenstelle in Leipzig /picture alliance/Hendrik Schmidt

Leipzig – Das Gerichtsverfahren um eine mögliche Untreue der drei ehemaligen haupt­amtlichen Vorstandsmitglieder der kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KVB), Angelika Prehn, Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke, sowie den ehemaligen Vorsitzenden der Vertre­terversammlung, Jochen Treisch, muss neu aufgerollt werden.

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Freisprüche aufgehoben. Der Vorwurf der Untreue müsse neu geprüft wer­den, entschied der BGH heute (Az.: 5 StR 553/19). Die Begründung des Landgerichts Berlin, wo­nach die Angeklag­ten nicht pflichtwidrig gehandelt hätten, habe revisionsrechtlicher Prüfung nicht stand­gehalten.

Nach Ansicht des 5. Senats des BGH beruht die Bewertung der 28. Großen Straf­kammer des Land­gerichts Berlin auf einer unzurei­chen­den Auslegung der getroffenen Vereinba­run­gen, da für die strafrechtliche Bewertung maßgebliche Umstände aus dem Blick ge­raten seien.

So erscheine die Gewährung des Übergangsgeldes ohne tatsächlich erfolgten „Übergang“ als Leistung ohne Gegenleis­tung, was einen Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlich­keit und Sparsamkeit öffent­licher Verwaltung nahelege, schreibt der BGH. Die Sache be­dürfe deshalb einer neuen Verhandlung und Entscheidung.

Kein Ruhmesblatt fürs Landgericht Berlin

Die 28. Große Straf­kammer hatte die vier ehemalige Funktionäre der KV Berlin Ende April des vergangenen Jahres vom Vor­wurf der Untreue freigesprochen worden (Az.: 528 KLs 42/14).

Zwar hätten die Angeklag­ten durch die Auszah­lung beziehungs­weise Annahme von Über­gangsgeldern 2011 gegen Vermögensbetreu­ungspflichten ver­stoßen. Der KV Berlin sei dadurch jedoch zu keinem Zeitpunkt ein Schaden ent­standen. Auch ein diesbe­zügli­cher Vorsatz sei bei den Ange­klagten nicht festzustellen ge­wesen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Prehn, Kraffel und Bratzke vor, mithilfe des VV-Chefs Treisch, zu Unrecht Übergangsgelder in Höhe von jeweils 183.000 Euro bezogen zu ha­ben. Insge­samt soll der KV Berlin dadurch ein Schaden in Höhe von 549.000 Euro ent­standen sein. Das Geld wurde später allerdings zurückgezahlt.

Prehn, Kraffel und Bratzke waren von 2005 bis Anfang 2011 als hauptamtliche Vorstände der KV tätig. Vertraglich wurde ihnen beim Ausscheiden aus dem Vorstand und dem Wie­der­einstieg in die ärztliche Tätigkeit ein Übergangsgeld zugestanden.

Obwohl sie ihre Vor­standstätigkeit für weitere Jahre fortsetzten, sollten Anfang 2011 vom damals neugewählten Vorsitzenden der Vertreter­versammlung die rückwir­ken­de Ände­rung der Dienstverträge und die Auszahlung der Übergangsgelder gefordert ha­ben. Die­ser sei dem Drängen nachgekommen und habe die Auszahlung der Übergangs­gelder an­geord­net.

Der Fall liegt mittlerweile Jahre zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar 2014 Anklage erho­ben. Das Landgericht Berlin lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens da­mals aber zunächst mit der Begründung ab, den Angeklag­ten könne nicht nachgewiesen werden, dass sie die Untreue vorsätzlich begangen hätten.

Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin hob das Kammergericht Berlin im Novem­ber 2014 diese Entscheidung auf und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung beim Land­gericht Berlin zu. Nachdem das Landgericht dann auf Freispruch entschieden hatte, hat der BGH diese Entscheidung nun wieder zurückgeholt. Nun muss sich eine andere Kammer des Landgerichts Berlin erneut mit dem Fall befassen.

may/dpa/afp

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