BfArM fordert erneut Meldepflicht bei Lieferengpässen

Düsseldorf – Der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Karl Broich, hat erneut eine Meldepflicht für Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln gefordert. „Wenn uns ein Hersteller wiederholt Lieferengpässe nicht meldet, würden wir uns wünschen, dass wir das transparenter machen können“, sagte Broich der Wirtschaftswoche laut einer Vorabmeldung.
Während in den USA Hersteller gesetzlich verpflichtet seien, drohende Knappheiten zu melden, gebe es in Deutschland bisher nur eine Selbstverpflichtung für die Unternehmen. „Wenn es häufiger passiert, dass Versorgungsengpässe nicht gemeldet werden, brauchen wir nach meiner Überzeugung auch in Deutschland eine Meldepflicht“, sagte Broich und bekräftigte damit frühere Forderungen.
Zuletzt hatte das Narkosemittel Remifentanil gefehlt, auch bei Krebstherapeutika oder Antibiotika gibt es immer wieder Engpässe. Broich zufolge müsse auch darüber nachgedacht werden, „ob bei bestimmten Arzneimitteln längere Vorratszeiten nötig sind“. Pharmakonzerne müssten derzeit Medikamente für zwei Wochen vorrätig haben. „Aber wir stellen oft fest, dass das nicht reicht“, sagte Broich.
Um Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu vermeiden, können die zuständigen Bundesoberbehörden nach dem in diesem Jahr in Kraft getretenen neuen Arzneimittelgesetz von den Pharmaherstellern zwar Informationen über die Absatzmenge und das Verschreibungsvolumen einfordern. Sanktionen sind allerdings nicht vorgesehen.
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