Vermischtes

Bis zu sieben Jahre Haft für Pflegebetrug

  • Montag, 5. Februar 2018

Düsseldorf – Das Landgericht Düsseldorf hat neun Angeklagte wegen Betrugs bei der Abrechnung von Pflegedienstleistungen zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren verurteilt. Laut der heute verkündeten Entscheidung hatte die Bande mit nicht erbrachten, aber abgerechneten Pflegeleistungen in Düsseldorf und Neuss einen Schaden von mindestens 4,7 Millionen Euro verursacht.

Fünf der neun Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt. In zwei Fällen setzte das Gericht eine Strafe von zwei Jahren Haft zur Bewährung aus. Eine Geschäftsführerin, die als Kronzeugin zuerst ausgesagt hatte, erhielt zwei Jahre und elf Monate Haft. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Dem Gericht zufolge wurde nur ein Bruchteil der Patienten so gepflegt, wie die Ärzte es verschrieben hatten und wie es bei Krankenkassen und Kommunen abgerechnet wurde. Statt der verschriebenen Pflegeleistungen erhielten die Patienten unter anderem Geld, Putzen der Wohnung, Maniküre oder Pediküre. „Alle haben sich, so gut es ging, die Taschen vollgestopft“, sagte der Vorsitzende Richter Guido Noltze.

Aus dem so erzielten Profit zahlten die Angeklagten an Pflegekräfte Schwarzgeld und an Ärzte Bestechungsgelder. Das Gericht berücksichtigte beim Strafmaß zugunsten der Angeklagten, dass ihnen die Taten erleichtert wurden, weil die Pflegeleistungen nicht ausreichend kontrolliert wurden.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte die Vorgänge als „Riesensauerei“ bezeichnet. Die Stiftung Patientenschutz berichtete, der aktuelle Pflege-Qualitätsbericht stelle bei fast einem Drittel der Dienste Auffälligkeiten bei der Abrechnung fest. Der Gesetzgeber unternehme „zu wenig, um Pflegebetrüger zu identifizieren und ihnen das Handwerk zu legen“, erklärte Vorstand Eugen Brysch. Es fehlten einheitliche Patientennummern, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und eine Kronzeugenregelung.

dpa/afp

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