Bisher empfohlene Maskenaufbereitung tötet SARS-CoV-2 nicht ab

Berlin – Das Coronavirus SARS-CoV-2 wird durch das bislang empfohlene Aufbereitungsverfahren von Atemschutzmasken nicht vollständig abgetötet. Das hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dem Deutschen Ärzteblatt heute auf Nachfrage bestätigt.
Das BfArM habe als Beitrag zur Sicherung der Versorgungslage mit Atemschutzmasken an einer Empfehlung zur Wiederaufbereitung der Masken mitgearbeitet, die dem Krisenstab der Bundesregierung vorgelegt worden sei, erläuterte eine Sprecherin des BfArM.
Seinerzeit sei zur thermischen Virusinaktivierung bei gleichzeitiger Erhaltung der Maskenintegrität eine thermische Desinfektion bei 65 bis 70 Grad Celsius trockener Hitze über 30 Minuten vorgeschlagen worden. Dies habe auf Ergebnissen der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Literatur sowie der entsprechenden Bewertung durch Virologen basiert, sagte die Sprecherin der Behörde.
Um die Ergebnisse zusätzlich praktisch weiterzuentwickeln und eine verbesserte Datenlage im Sinne der Sicherheit der Anwender und Patienten zu erhalten, seien durch das BfArM außerdem laufend neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten über unterschiedliche Verfahren zur Wiederaufbereitung betrachtet und eigene wissenschaftliche Forschung beauftragt worden, erklärte sie.
Aktuelle Studien hätten nun gezeigt, dass eine Aktualisierung der bisher geltenden Empfehlung notwendig seien. „Mögliche Anpassungen der Verfahrensparameter zur zuverlässigen Vireninaktivierung bei gleichzeitiger Sicherstellung der weiteren Maskenintegrität werden derzeit überprüft“, sagte die Sprecherin.
Gestern hatte das ZDF-Magazin „Frontal 21“ unter Berufung auf ein BfArM-Papier berichtet, dass das bisherige von der Bundesregierung befürwortete Aufbereitungsverfahren „nicht ausreicht, um eine vollständige Inaktivierung infektiöser Viruspartikel auf den inkubierten Masken zu erzielen“.
Damit könne dieses Verfahren nicht mehr für die Dekontamination von Masken empfohlen werden, heißt es demnach in einem Schreiben vom 24. April an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das BfArM fordert deshalb, das aktuelle Aufbereitungsverfahren unverzüglich zu beenden.
Trotzdem sei das Aufbereitungsverfahren per Trockenhitze bei 70 Grad immer noch erlaubt, berichtete das ZDF-Magazin. Auf Nachfrage äußerten sich die zuständigen Ministerien nicht zu dem umstrittenen Verfahren.
Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium hatten Anfang April das Verfahren gestattet. Zahlreiche Krankenhäuser, Arztpraxen sowie Pflegeheime und Pflegedienste verwenden Atemschutzmasken seitdem mehrmals, nachdem sie in dem vorgeschriebenen Verfahren aufbereitet worden sind.
In dem internen Papier des BfArM ist auch von einer möglichen Alternative die Rede: Danach könne im Falle entsprechend positiver Untersuchungsergebnisse voraussichtlich eine thermische Dekontamination bei 90 Grad über 90 Minuten als Ersatzverfahren empfohlen werden. Dazu seien jedoch zunächst weitere Prüfergebnisse abzuwarten.
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