Politik

Blasenkrebs muss als Berufskrankheit anerkannt werden

  • Mittwoch, 4. Juli 2018

Darmstadt – Ehemalige Beschäftigte in der Gummiindustrie, die später Blasenkrebs bekommen haben, müssen von der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützt werden. Das gilt auch, wenn sie Raucher sind. Das hat der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: L 3 U 129/13). Die Revision wurde zugelassen. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Die Richter urteilten, dass bereits eine mehrmonatige Einwirkung der durch Gefahrenstoffe wie aromatischen Aminen wie zum Beispiel dem „2 Naphthylamin“, denen Arbeiter in den 1980er-Jahren ausgesetzt waren, Blasentumore verursachen können.

Nach aktuellem wissenschaftlichem Erkenntnisstand sei das Krebsrisiko bei Aufnahme dieses Gefahrstoffes mit dem größten kanzerogenen Potenzial deutlich erheblicher als bisher angenommen, heißt es vom Gericht. Das gelte auch für Raucher aus der Gummiindustrie, da das Erkrankungsrisiko für Blasenkrebs durch das Rauchen allein zu gering sei.

Ein 59-jähriger Mann, der Mitte der 1980er-Jahre für 14 Monate in der Gummifertigung arbeitete, hatte gegen die Berufsgenossenschaft geklagt und gewonnen. Die Berufsgenossenschaft hatte eine Anerkennung als Berufskrankheit abgelehnt. Die Erkrankung sei auf den Zigarettenkonsum zurückzuführen.

dpa/may

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